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Die Online-Services bieten Online-Rechnung, Verbrauchsübersicht und viele weitere Extras für unsere Kunden. Jetzt registrieren
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihre Zählerdaten an VERBUND zu übermitteln. Wir erstellen Ihnen dann auf Basis der erfassten Verbrauchsdaten die gesamte, transparent aufgeschlüsselte Stromrechnung.
Der Netzbetreiber liest weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand ab. Sollten Sie in der Vergangenheit den Zählerstand selbst abgelesen oder eine Ablesekarte erhalten haben, so ändert sich dies auch in Zukunft nicht.
Es kann vorkommen, dass wir Ihnen eine Jahresabrechnung erstellen, die kein ganzes Jahr umfasst. Der Grund dafür ist meist, dass die übliche Zählerablesung beim Wechsel zu VERBUND weniger als 12 Monate zurückliegt. Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber somit eine Netzrechnung von weniger als zwölf Monaten und erstellen Ihnen anhand dieser Netzrechnung eine Jahresabrechnung. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein ganzes Jahr.
Sollte sich ihr Verbrauch kurzfristig erhöhen, geben Sie dies bitte bei unserem kostenlosen Kundenservice bekannt.
Gerne erstellen wir Ihnen eine Aufstellung über den zusätzlichen Stromverbrauch, welche Sie bei Ihrer Versicherung vorlegen können. Bitte senden Sie uns dazu die Rechnung Ihrer Trockenlegungsfirma. Ihr Teilzahlungsbetrag wird nach der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung automatisch hochgesetzt. Wir bitten Sie sich diesbezüglich bei uns zu melden und den Teilzahlungsbetrag wieder herabsetzen zu lassen.
Die Abbuchung erfolgt ca. Mitte des ersten Versorgungsmonats. Die Höhe Ihrer monatlichen Vorschreibung berechnen wir auf Basis der Daten Ihres Netzbetreibers. Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie diesen in den VERBUND Online-Services oder über unser Serviceteam ändern.
Die Basis für den monatlichen Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Teilzahlungsbetrag umgerechnet. Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie diesen einfach in den VERBUND Online-Services oder über unser Serviceteam ändern.
Ihr Teilzahlungsbetrag von VERBUND kann von Ihrem gewohnten abweichen,
Sie können Ihre neuen Bankdaten entweder schriftlich per E-Mail bekanntgeben oder direkt online in den VERBUND Online-Services unter dem Punkt "Stammdaten". Natürlich akzeptieren wir auch Mittelungen, die direkt von Ihrem Bankinstitut kommen.
Die Abbuchungen des Teilzahlungsbetrages erfolgen immer etwa am 15. des Monats. Eine Änderung des Abbuchungsdatums ist leider aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
Ja, Sie können auch monatlich oder vierteljährlich zahlen.
Wenn Sie uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erhalten Sie keine monatlichen Rechnungen mehr per Post zugesandt. Sie können Ihre Rechnungen in Ihren VERBUND Online-Services unter dem Punkt „Online-Rechnung“ einsehen und ausdrucken.
Rückläuferspesen entstehen, wenn Forderungen bei einem Einziehungsauftrag nicht abgebucht werden können (z. B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falschen Kontodaten o. ä.). Die Höhe der Rückläuferspesen ist vom jeweiligen Bankinstitut abhängig und kann von 5 bis zu 12 Euro reichen.
Kostenloser Info- & KundenserviceMo-Fr 7-20 h