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Der Netzbetreiber hebt von jedem Kunden den gesetzlich festgelegten Systemnutzungstarif ein. Im Gegenzug ist er verpflichtet, alle Anschlussdienstleistungen anzubieten, für die unterbrechungsfreie Versorgung des Kunden zu sorgen und im Störfall schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zur Störungsbehebung zu setzen. Der Netzbetreiber ist also dafür verantwortlich, dass der Strom unterbrechungsfrei bis zu Ihnen gelangt.
Der Systemnutzungspreis setzt sich zusammen aus:
sowie aus aufwandsbezogenen Kosten, die extra vom Kunden zu bezahlen sind:
Jeder Stromanbieter ist verpflichtet, einen bestimmten Ökostromanteil zu erreichen. Da dieser nicht zu den Kosten des Marktes produziert wird, werden die Einspeisetarife gestützt. Die Mehrkostenbelastung aus der verpflichtenden Abnahme von Ökostrom ist bei uns selbstverständlich im Energiepreis enthalten.
Wenn Sie über einen zusätzlichen Zähler mit Rundsteuerungsanlage verfügen, werden die an diesem Zähler angeschlossenen Geräte (z.B. Heißwasserspeicher, Nachtspeicherheizung, Wärmepumpen oder Saunaöfen) mit dem VERBUND-Nachtstrom versorgt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen solchen Zähler verfügen. Für einen derartigen Zähler, erhalten Sie bei uns automatisch den VERBUND-Nachtstrom-Preis. Sie müssen uns nur über das Vorhandensein eines zusätzlichen Zählers informieren (z.B. durch Bekanntgabe der Zählpunktbezeichnung).
Ihr Netzbetreiber (z. B. Wien Netz, EVN Netz) ist der Ansprechpartner bei Stromausfällen oder sonstigen Fragen im Falle einer Störung.
Doppeltarifzähler unterscheiden sich von herkömmlichen Normalstromzählern dadurch, dass sie nicht nur den Jahresstromverbrauch eines Abnehmers insgesamt, sondern den Verbrauch für unterschiedliche Tarifzeiten getrennt erfassen können.
Mögliche Unterscheidungen von Tarifzeiten sind: HT / NT (Hochtarif: 6 - 22 Uhr / Niedertarif: 22 - 6 Uhr) SHT/SNT/WHT/WNT (Sommer: 1. April - 30. Sept. / Winter: 1. Oktober - 31. März)
Die genaue Festlegung der Tarifzeiten ist in der Systemnutzungstarifeverordnung geregelt. Für Doppeltarifzähler gelten seitens der Netzbetreiber (wie auch bei unterbrechbaren Nachstromzählern) andere Netznutzungs- und Messentgelte. Bei den Tarifzeiten der Doppeltarifzähler wird auch unterschieden, ob es sich um Normalstrom („nicht gemessene Leistung“) oder um Nachtstrom/Heizungsstrom („unterbrechbar“) handelt.
Es kann vorkommen, dass wir trotz Ihrer Angaben auf dem Vertragsformular von Ihrem Netzbetreiber ein Gewerbelastprofil übermittelt bekommen. Daher wird die Anlage auf den Gewerbetarif umgestellt. Sollte dies nicht korrekt sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber. Dieser stellt das Profil von Gewerbe auf Haushalt um.
Nein. Bei einem Wechsel zu VERBUND wechseln Sie lediglich den Stromlieferanten. Der Netzbetreiber bleibt gleich. Als VERBUND-Kunde benutzen Sie weiterhin das Leitungsnetz des örtlichen Netzbetreibers und bezahlen dafür einen gesetzlich festgesetzten Tarif (Systemnutzungstarif).
Subzähler werden von VERBUND nicht übernommen, da VERBUND ausschließlich Zähler beliefern kann, die über eine eigene Zählpunktbezeichnung verfügen.
Prepaid-Zähler können von VERBUND übernommen werden, wenn der zuständige Netzbetreiber den Zähler von einem Prepaid-Zähler auf einen Standard-Zähler umstellt.
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