Der Begriff Compliance leitet sich vom englischen "to comply with" (=einhalten) ab. Dies bedeutet ein Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und über- bzw. innerbetrieblichen Regelwerken.
VERBUND hat sich seit seinem Börsegang im Jahr 1988 die Einhaltung höchster Qualitätsstandards zum Ziel gesetzt. Daher erachten wir Compliance-Vorschriften als fixen Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Die Beachtung des Börsegesetzes und anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften ist für uns selbstverständlich.
Von besonderer Bedeutung ist insbesondere auch die Umsetzung der Emittenten-Compliance-Verordnung der Finanzmarktaufsicht. Auf Basis dieser Verordnung haben wir eine interne Compliance-Richtlinie erlassen. Diese regelt für das gesamte Unternehmen die Grundsätze für die Weitergabe von Informationen und die organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung von Insider-Informationen. In Übereinstimmung mit dem Corporate-Governance-Kodex wurden auch die Tochterunternehmen weitgehend in die Compliance-Organisation von VERBUND eingebunden.
Innerhalb des Unternehmens wurden zehn ständige Vertraulichkeitsbereiche eingerichtet. Darüber hinaus bestehen derzeit acht vorübergehende Vertraulichkeitsbereiche, die nach Beendigung des jeweiligen Projektes wieder aufgelöst werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich freiwillig der Compliance-Richtlinie unterworfen.
Die Festlegung von Sperrfristen mit Handelsverboten vor der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Quartalsabschlüsse sowie eine Reihe von anderen organisatorischen Maßnahmen, nicht zuletzt im IT-Bereich, sollen dazu beitragen, die missbräuchliche Verwendung von Insider-Informationen zu verhindern.
Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats in VERBUND-Aktien werden nicht nur der Finanzmarktaufsicht gemeldet, sondern auch auf unserer Website unter
Director's Dealings veröffentlicht.