In unserem Unternehmensleitbild bekennen wir uns zu fairen Geschäftspraktiken. Korruption und Bestechung haben bei VERBUND keine Chance.
Eine Richtlinie unterstützt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, unfaire Geschäftspraktiken rasch zu erkennen und korrekt darauf zu reagieren.
Die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie sind:
- Grundsätzlich ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausübung ihrer Tätigkeiten für VERBUND das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen (Geschenke oder Vergünstigungen) ebenso untersagt wie das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen für sich oder Dritte.
- Zulässig sind jedoch kleine Aufmerksamkeiten, die den Gepflogenheiten des höflichen Umgangs miteinander entsprechen, wie z. B. eine Bewirtung mit Erfrischungsgetränken oder eine einfache Mahlzeit. Bei der Auswahl dieser Aufmerksamkeiten ist jedenfalls darauf zu achten, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit oder Inkorrektheit vermieden wird.
- Geschäfts- und Privatbereich sind strikt zu trennen. Aufwendungen, bei denen sich diese Bereiche vermischen, sind im Zweifel privat zu bezahlen.
- Bei der Zusammenarbeit mit Beamten und Amtsträgern sind unsere Führungskräfte und Mitarbeiter angehalten, besonders sensibel vorzugehen. Bei Besprechungen können Beamte und Amtsträger im üblichen Rahmen bewirtet werden (z. B. Erfrischungsgetränke, einfache Mahlzeiten). Einladungen, die als Beeinflussungsversuch aufgefasst werden könnten, sind jedenfalls untersagt.
- Faire Vergabe von Aufträgen: Potenzielle oder aktive Lieferanten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Spendenzahlungen sind transparent zu handhaben und grundsätzlich nicht an Einzelpersonen oder Privatkonten zu leisten.
- Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dem Unternehmen anzuzeigen und müssen von der Unternehmensleitung genehmigt werden.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir die sinngemäße Anwendung unserer internen Richtlinie.
VERBUND Compliance System
Ein Compliance-Verantwortlicher koordiniert konzernweit die Umsetzung der Richtlinie und ist damit auch erste Anlaufstelle für Meldungen, Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung.
Gemeinsam mit einem konzernübergreifenden Compliance-Team, das ihn unterstützt, steht er an der Spitze des Compliance-Systems, das die Einhaltung der Compliance-Richtlinien, und insbesondere auch die Umsetzung der Grundsätze und Werte des Verhaltenskodex gewährleisten soll.
Darüber berichtet der Compliance-Verantwortliche regelmäßig und im Bedarfsfall umgehend an den Vorstand.
Unsere Geschäftspartner können sich auch an ihre Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber wenden.