Gründung der "Verbundgesellschaft"
Mit dem 2. Verstaatlichungsgesetz werden zunächst acht Landes-Energieunternehmen neu begründet bzw. in ihrem Bestehen bestätigt; das Burgenland folgt erst 1958. Dazu kommen sechs Sondergesellschaften, an denen die Republik die Anteilsmehrheit hält und die für Großkraftwerke bzw. deren Bau zuständig sind. Nicht zuletzt wird die "Verbundgesellschaft" gegründet, an welcher der Bund das alleinige Eigentum hat.
Die Verbundgesellschaft, Vorläuferin des heutigen Unternehmens VERBUND, dient einerseits der treuhändigen Verwaltung der Anteile der Republik Österreich an Sonder- und Landesgesellschaften. Andererseits erhält sie eine Reihe von Aufgaben, die den koordinierten Wiederaufbau bzw. kontinuierlichen Ausbau der überregionalen Einrichtungen zur Stromversorgung zum Ziel haben.
Auch die starke Kontrolle durch die öffentliche Hand wird gesetzlich geregelt: Je ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder muss von Bund und Ländern gestellt werden. Der Rest kommt von Interessenverbänden von Wirtschaft, Arbeitnehmern und Landwirten sowie aus dem Betriebsrat. Die Satzung der Verbundgesellschaft bedarf ebenso der Genehmigung durch die Bundesregierung wie die Bestellung des Vorstands.