Der Bau des Ennskraftwerkes Landl fällt in die Endphase eines der bedeutendsten Konflikte im österreichischen Kraftwerksbau. Seit der Zwischenkriegszeit beanspruchten sowohl die Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-AG (STEWEAG) als auch die Oberösterreichische Kraftwerke AG (OKA), ab 1947 die oberösterreichische Ennskraftwerke AG, eine Sondergesellschaft im Sinne des Zweiten Verstaatlichungsgesetzes, den Ausbau der Wasserkraft an der mittleren Enns. Nachdem 1955 das Werk Hieflau in Betrieb gegangen war, konzentrierte sich die Aufmerksamkeit auf den Bereich zwischen Hieflau und Altenmarkt. Die Ennskraftwerke AG propagierte eine große Stufe bei Kastenreith in Oberösterreich mit einem Rückstauraum bis über die Grenze zur Steiermark hinweg, während die STEWEAG unter dem damaligen Leiter der Bauabteilung Hermann Grengg für ein Mehrstufenprojekt mit Anlagen bei Landl, Krippau und Altenmarkt eintrat.
Im Februar 1965 erfolgte der Baubeschluss durch den Aufsichtsrat der STEWEAG für den Bau des Kraftwerks und einer neuen 110 kV-Leitung von Bruck/Mur nach Hieflau für den Abtransport der Energie. Die wasserrechtliche Bewilligung wurde von der Steiermärkischen Landesregierung am 21. Mai 1965 erteilt.
Die Situierung des Krafthauses stellte sich beim Projekt Landl weniger problematisch als die Gründung heraus. Eine Schotterterrasse überdeckte im Mündungsgebiet des Haslinger Baches den gewachsenen Fels, was den Bau in offener Grube deutlich erschwerte. Um die Baugrube wurden Schlitzwände errichtet, die zugleich eine statische Funktion für die Fundamente übernahmen. Der Bau des Unterwasserkanals, der bis zu 13 m unter dem Wasserspiegel der Enns lag, musste ebenfalls mit Unterstützung von Schlitzwänden und unter Einsatz von Pumpen in offener Baugrube errichtet werden. Im November 1967 ging die Hauptmaschine des Kraftwerks in Betrieb, ebenso die 110 kV-Leitung vom Werk zur Schaltanlage in Hieflau.
Gemeinsam mit dem Werk errichtete man das Vierfamilien-Wohnhaus in Kirchenlandl für die Mitarbeiter. Derzeit wird jedoch nur eine Wohneinheit vom Betriebswärter genutzt, die restlichen Wohneinheiten sind als Ferienwohnungen vermietet.