Die EAG Förderrichtlinie (gilt für ganz Österreich) sieht für Anlagen bis 10 kWp sogenannte Fördercalls vor. Förderanträge können nur innerhalb dieser Frist (Fördercall) eingereicht werden und nur vor der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage. Die Zählpunktbezeichnung des Einspeisezählpunktes (Netzzugangsvertrag) sowie erstinstanzliche Genehmigungen
sind Voraussetzung für den Förderantrag, wobei wir uns im Rahmen Ihrer Bestellung um die Einholung dieser Informationen kümmern.
Sobald uns Netzzugangsvertrag und etwaige Genehmigungen vorliegen, informieren wir Sie per E-Mail.
- Im ersten Schritt ziehen Sie daraufhin während eines Fördercalls online auf der Website der OeMAG ein Ticket und geben grundlegende Daten ein.
- Anschließend vervollständigen Sie den Förderantrag, sobald Sie von der Förderstelle die entsprechende Aufforderung dazu per E-Mail erhalten.
Anbei finden Sie die Informationen und den Leitfaden der OeMAG..
Bitte folgen Sie der Beschreibung des offiziellen Leitfadens und beachten Sie dabei, dass möglicherweise nicht alle im Leitfaden angeführten Felder abgefragt werden. Das liegt daran, dass diese Förderung nicht nur für Privatpersonen gilt und entsprechend nicht alle Angaben auf Sie als Privatperson zutreffen.
Zur weiteren Hilfestellung für die Fördereinreichung bei VERBUND-Photovoltaik haben wir unterhalb einige wichtige Punkte zusammengefasst, die Sie beim Ausfüllen unterstützen sollen. Diese Punkte dienen als Ergänzung zum Leitfaden der OeMAG und treffen speziell auf das Produkt von VERBUND zu.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Photovoltaik-Lösung auch die E-Ladelösung VERBUND-eCharging bestellt haben, beachten Sie bitte die Hinweise zur separaten Fördermöglichkeit dazu auf unserer Infoseite.