Unser attraktiver Photovoltaik-Abnahme-Tarif
So werden Sie zum Sonnenstrom-Produzenten mit dem Abnahmevertrag für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen bis 50 kWpeak (Überschusseinspeisung)1.
Das sind Ihre Vorteile:
- Wir vergüten Ihren Sonnenstrom mit fairen Preisen.
- So wird jede (überschüssig) produzierte Kilowattstunde genutzt und fair abgegolten.
- Sie tun Gutes für unsere Umwelt schon heute für morgen.
Abnahmetarif für Photovoltaikanlagen:
Abnahmetarif | 10,99 Cent/kWh (exkl. USt.) |
Servicepauschale | 3,59 Euro/Monat (inkl. USt.) |
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
So kommen Sie zum Abnahme-Tarif:
- Laden Sie das Formular zum Abnahmetarif herunter und senden Sie dieses an VERBUND per Post oder E-Mail an service@verbund.at
- Bedingung ist ein Stromliefervertrag mit VERBUND. Sollten Sie noch keinen haben, können Sie diesen einfach online abschließen. Hier geht's zu unseren Strom-Tarifen.
- Bitte senden Sie uns den Netznutzungsvertrag zu. Sollten Sie diesen nicht bei der Hand haben, können Sie diesen bei Ihrem Netzbetreiber anfordern.
Ihre benötigten Unterlagen auf einen Blick
Abnahmevertrag für Energie aus bestehenden Photovoltaikanlagen
pdf
624,4 kB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Strom 2022
pdf
201,2 kB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für PV 2020
pdf
215,3 kB
Belieferungswunsch Neubezug
pdf
217,9 kB
Muster-Widerrufsformular und Informationen zum Widerrufsrecht
pdf
113,7 kB
Information zu Mehrkosten (Preisblatt 2020)
pdf
103,6 kB
Interessiert an weiteren VERBUND-Produkten?
Haben Sie noch keinen VERBUND-Strom Liefervertrag, schließen Sie diesen hier online in ein paar Minuten ab. Oder entdecken Sie unser PV-Komplettpaket sowie VERBUND-eCharging.
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1 Mit diesem Vertragsangebot bieten Sie als Partner elektrische Energie aus einer Photovoltaikanlage bis 50 kWpeak zur Lieferung an die VERBUND AG (im Folgenden als „VERBUND“ bezeichnet), Am Hof 6a, 1010 Wien, zu den im Download-Formular stehenden Bedingungen und den von VERBUND übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Änderungen, Ergänzungen und/oder andere Abweichungen vom Download-Formular oder den AGB sind unbeachtlich und ungültig. Vertragspartner ist VERBUND. Rechtsbedingung für das Zustandekommen und den Bestand dieses Abnahmevertrages ist der aufrechte Bestand eines rechtsgültigen VERBUND-Stromliefervertrages mit der VERBUND AG.