Unser Photovoltaik-Abnahmetarif: VERBUND-Abnahme-Plus 09/24
Mit dem Abnahmevertrag für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen bis 50 kWpeak (Überschusseinspeisung)1 können Sie selbst Sonnenstrom produzieren.
Ihre Vorteile
Monatlich angepasster Abnahmetarif
Der Abnahmetarif für dieses Produkt ist nach einer festgelegten Formel an den Referenzmarktwert gekoppelt, der jeweils am Anfang des Folgemonats von der Energie-Control Austria (E-Control) bekanntgegeben wird.
Persönliche Beratung
In besten Händen bei VERBUND: Genießen Sie Beratung bei der Auswahl der passenden Lösung und vertrauen Sie auf unsere laufende Unterstützung, wenn Sie Anliegen zu Ihrem Produkt haben.
Abnahmetarif für Photovoltaikanlagen:
Abnahmetarif1 September | 4,44 Cent/kWh (exkl. USt.) |
Servicepauschale | 1,80 Euro/Monat (inkl. USt.) |
Monatliche Preisanpassung: Abweichend
von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abnahme von elektrischer
Energie aus Photovoltaikanlagen durch die VERBUND AG (AGB) wird der
Abnahmetarif daher jeweils zu Beginn des Folgemonats im Nachhinein unter
Anwendung der unten angeführten Formel (kaufmännisch gerundet auf 4
Kommastellen) angepasst. Diese Preisanpassung wird ausdrücklich vereinbart und
berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung. Die monatlichen
Verbrauchsabgrenzungen werden auf Basis der von Ihrem Netzbetreiber
übermittelten Verbrauchsdaten berücksichtigt. Sollte Ihr Netzbetreiber uns die
monatlichen Verbrauchsdaten übermitteln, so wird der tatsächliche
Monatsverbrauch mit dem Monatspreis verrechnet. Anderenfalls erfolgen die
monatlichen Verbrauchsabgrenzungen nach dem bei Ihnen aktuell hinterlegten
Lastprofil.
Berechnung des Abnahmetarifs
Der Abnahmetarif ist für Sie stets transparent, nachvollziehbar und wird monatlich anhand folgender Formel angepasst:
Falls das Ergebnis der Berechnung von PM negativ ist, so wird der Wert PM auf 0 Cent / kWh gesetzt.
PM
Abnahmetarif (netto) im Monat der Abnahme in Cent / kWh.
Referenzmarktwert
Referenzmarktwert für Photovoltaik-Strom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Er entspricht einem Preismittel, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Strompreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die gesamte durch Photovoltaik erzeugte Strommenge basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom").
Abschlagfaktor
Dieser beträgt 0,85 und unterliegt keiner automatischen Anpassung.
Abschlag
Dieser beträgt 0,54 Cent / kWh und unterliegt keiner automatischen Anpassung.
Preisentwicklung (Cent/kWh) | ||||||||||||
Sep 2023 | Okt 2023 | Nov 2023 | Dez 2023 | Jän 2024 | Feb 2024 | Mär 2024 | Apr 2024 | Mai 2024 | Jun 2024 | Jul 2024 | Aug 2024 | Sep 2024 |
6,0050 | 6,3790 | 7,2800 | 5,8180 | 6,2855 | 4,7130 | 3,3870 | 2,1120 | 2,2990 | 3,0640 | 3,0895 | 4,3500 | 4,4410 |
Hinweis auf Chancen und Risiken:
Float-Tarife sind nicht zwingend attraktiver als Fixpreistarife. Wie Sie an der oben dargestellten Preisentwicklung erkennen können, kann es aufgrund der Kopplung der Berechnung des Abnahmetarifes an den Referenzmarktwert zu größeren Schwankungen zwischen den einzelnen Monatspreisen kommen. Die Entwicklung des Referenzmarktes wird nach Maßgabe der Berechnungsformel direkt (in monatlichen Intervallen) an Sie weitergegeben. Das betrifft sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen. Ist der Referenzmarkt hoch, fällt auch Ihre Abnahmevergütung im nächsten Monat höher aus. Sinkt der Referenzmarktwert beispielsweise im darauffolgenden Monat wieder, fällt auch Ihr Abnahmetarif im darauffolgenden Liefermonat.
Bitte beachten Sie, dass sich der aktuelle Monatspreis aus dem Referenzmarktwert des jeweiligen Monats errechnet und daher erst im Nachhinein bekanntgegeben wird. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe kann monatlich variieren, was dazu führen kann, dass der Abnahmetarif auch erst Mitte des folgenden Monats bekanntgegeben wird.
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