Unser Photovoltaik-Abnahmetarif: VERBUND-Abnahme-Plus 09/24

Mit dem Abnahmevertrag für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen bis 50 kWpeak (Überschusseinspeisung)1 können Sie selbst Sonnenstrom produzieren.

Ihre Vorteile

Wasserkraft

Monatlich angepasster Abnahmetarif

Der Abnahmetarif für dieses Produkt ist nach einer festgelegten Formel an den Referenzmarktwert gekoppelt, der jeweils am Anfang des Folgemonats von der Energie-Control Austria (E-Control) bekanntgegeben wird.

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Persönliche Beratung

In besten Händen bei VERBUND: Genießen Sie Beratung bei der Auswahl der passenden Lösung und vertrauen Sie auf unsere laufende Unterstützung, wenn Sie Anliegen zu Ihrem Produkt haben.

Abnahmetarif für Photovoltaikanlagen:

Abnahmetarif1 September 4,44 Cent/kWh (exkl. USt.)
Servicepauschale 1,80 Euro/Monat (inkl. USt.)

Monatliche Preisanpassung: Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen durch die VERBUND AG (AGB) wird der Abnahmetarif daher jeweils zu Beginn des Folgemonats im Nachhinein unter Anwendung der unten angeführten Formel (kaufmännisch gerundet auf 4 Kommastellen) angepasst. Diese Preisanpassung wird ausdrücklich vereinbart und berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung. Die monatlichen Verbrauchsabgrenzungen werden auf Basis der von Ihrem Netzbetreiber übermittelten Verbrauchsdaten berücksichtigt. Sollte Ihr Netzbetreiber uns die monatlichen Verbrauchsdaten übermitteln, so wird der tatsächliche Monatsverbrauch mit dem Monatspreis verrechnet. Anderenfalls erfolgen die monatlichen Verbrauchsabgrenzungen nach dem bei Ihnen aktuell hinterlegten Lastprofil.

Berechnung des Abnahmetarifs

Der Abnahmetarif ist für Sie stets transparent, nachvollziehbar und wird monatlich anhand folgender Formel angepasst:

Formel für Float Abnahme Tarif

Falls das Ergebnis der Berechnung von PM negativ ist, so wird der Wert PM auf 0 Cent / kWh gesetzt.

PM
Abnahmetarif (netto) im Monat der Abnahme in Cent / kWh.

Referenzmarktwert
Referenzmarktwert für Photovoltaik-Strom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Er entspricht einem Preismittel, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Strompreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die gesamte durch Photovoltaik erzeugte Strommenge basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom").

Abschlagfaktor
Dieser beträgt 0,85 und unterliegt keiner automatischen Anpassung.

Abschlag
Dieser beträgt 0,54 Cent / kWh und unterliegt keiner automatischen Anpassung.

Preisentwicklung (Cent/kWh)
Sep 2023 Okt 2023 Nov 2023 Dez 2023 Jän 2024 Feb 2024 Mär 2024 Apr 2024 Mai 2024 Jun 2024 Jul 2024 Aug 2024 Sep 2024
6,0050 6,3790 7,2800 5,8180 6,2855 4,7130 3,3870 2,1120 2,2990 3,0640 3,0895 4,3500 4,4410
Achtung beachten Sie Chancen und Risiken bei Floatertarifen

Hinweis auf Chancen und Risiken:

Float-Tarife sind nicht zwingend attraktiver als Fixpreistarife. Wie Sie an der oben dargestellten Preisentwicklung erkennen können, kann es aufgrund der Kopplung der Berechnung des Abnahmetarifes an den Referenzmarktwert zu größeren Schwankungen zwischen den einzelnen Monatspreisen kommen. Die Entwicklung des Referenzmarktes wird nach Maßgabe der Berechnungsformel direkt (in monatlichen Intervallen) an Sie weitergegeben. Das betrifft sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen. Ist der Referenzmarkt hoch, fällt auch Ihre Abnahmevergütung im nächsten Monat höher aus. Sinkt der Referenzmarktwert beispielsweise im darauffolgenden Monat wieder, fällt auch Ihr Abnahmetarif im darauffolgenden Liefermonat.

Bitte beachten Sie, dass sich der aktuelle Monatspreis aus dem Referenzmarktwert des jeweiligen Monats errechnet und daher erst im Nachhinein bekanntgegeben wird. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe kann monatlich variieren, was dazu führen kann, dass der Abnahmetarif auch erst Mitte des folgenden Monats bekanntgegeben wird.


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1 Mit diesem Vertragsangebot bieten Sie als Partner:in elektrische Energie aus einer Photovoltaikanlage bis 50 kWpeak zur Lieferung an die VERBUND AG (im Folgenden als „VERBUND“ bezeichnet), Am Hof 6a, 1010 Wien, zu den im Download-Formular stehenden Bedingungen und den von VERBUND übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Änderungen, Ergänzungen und/oder andere Abweichungen vom Download-Formular oder den AGB sind unbeachtlich und ungültig. Vertragspartner ist VERBUND. Rechtsbedingung für das Zustandekommen und den Bestand dieses Abnahmevertrages ist der aufrechte Bestand eines rechtsgültigen VERBUND-Stromliefervertrages mit der VERBUND AG.