VERBUND-Stromrechnung
Alles zu Bezahlung und Abrechnung
Die Stromrechnung von VERBUND ist einfach und transparent. Wir bündeln alle Kosten auf einer einzigen Gesamt-Rechnung, damit Sie stets den vollen Überblick über Ihre Ausgaben haben – von den Energiekosten bis zu den Netzgebühren, Steuern und Abgaben.
Inhalte:
1. Ihre Stromrechnung im Detail
Je nach Vertrag erhalten Sie eine monatliche oder jährliche Stromrechnung. Sie enthält eine vollständige Übersicht Ihrer Kosten, die sich aus Energiekosten, Netzgebühren, Steuern und Abgaben zusammensetzen. Ihr bereits geleisteter Teilzahlungsbetrag wird davon abgezogen, sodass sich am Ende ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt.
Auf den Detailseiten Ihrer Stromrechnung finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Ihre Zählerstände, die genauen Energiekosten und Ihre Zählpunktnummer.
Beispielrechnungen ansehen: Sie möchten wissen, wie Ihre Stromrechnung im Detail aufgebaut ist? Schauen Sie sich unsere Beispielrechnungen für Strom und Gas an.
Nie mehr Überweisungen vergessen: Aktivieren Sie das SEPA-Lastschriftmandat für eine automatische Abbuchung Ihrer Stromrechnung.
Umweltfreundlich und papierlos: Wechseln Sie zur Online-Rechnung und erhalten Sie Ihre Stromrechnung bequem per E-Mail.
In diesem Video finden Sie die wichtigsten Infos zur Stromrechnung:
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2. Warum Teilzahlungsbeträge für die Stromrechnung wichtig sind
Der Stromverbrauch wird in der Regel einmal jährlich von Ihrem Netzbetreiber an VERBUND übermittelt. Um Ihnen monatlich planbare Kosten zu ermöglichen, werden Ihre voraussichtlichen Gesamtkosten (inklusive Netzgebühren, Steuern und Abgaben) geschätzt und auf zwölf Teilzahlungsbeträge aufgeteilt. Das hilft, saisonale Verbrauchsspitzen auszugleichen. Ihre jährliche Stromrechnung zeigt dann, ob Sie ein Guthaben haben oder eine Nachzahlung leisten müssen.
Wichtig: Wurde auf Ihrer letzten Stromrechnung ein Bonus oder eine Förderung (z.B. Stromkostenbremse) berücksichtigt, kann der neue Teilzahlungsbetrag höher ausfallen, auch wenn Sie ein Guthaben hatten. Der Grund dafür ist, dass bei der Berechnung des neuen Teilzahlungsbetrags der Wegfall von Förderungen oder auch steigende Netzgebühren bereits berücksichtigt werden.
Wann wird der erste Teilzahlungsbetrag abgebucht?
Die Abbuchung des ersten Teilzahlungsbetrages Ihrer Stromrechnung findet bei VERBUND am Anfang Ihres ersten Versorgungsmonats statt. Die Höhe dieser monatlichen Vorschreibung wird auf Grundlage der Daten berechnet, die uns von Ihrem Netzbetreiber übermittelt werden. Sie können grundsätzlich frei wählen, ob Sie monatlich oder quartalsweise bezahlen möchten.
Möchten Sie Ihren Teilzahlungsbetrag anpassen?
Ihr Strombedarf hat sich geändert, z.B. durch die Anschaffung eines neuen Klimagerätes oder neuer Mitbewohner:innen? Passen Sie Ihren Teilzahlungsbetrag ganz einfach in den Online-Services unter Mein VERBUND an.
3. Gut zu wissen: Forderung und Guthaben auf Ihrer Stromrechnung
Eine Forderung entsteht, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war als die geschätzten Teilzahlungsbeträge. Dies kann auch passieren, wenn staatliche Förderungen wegfallen oder Netzgebühren steigen. Die Differenz wird als Nachzahlung auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen oder mit dem nächsten Teilzahlungsbetrag verrechnet. Möchten Sie sich ein Guthaben auszahlen lassen, nutzen Sie bitte unser Formular.
Erfahren Sie Ursachen für eine Forderung in diesem Video:
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4. Häufige Fragen zur Stromrechnung
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um Ihre Stromrechnung:
Wie wird abgerechnet und wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?
Der Netzbetreiber übermittelt VERBUND Ihre Zählerdaten. Auf dieser Basis erstellen wir Ihre detaillierte Stromrechnung. Der Zeitpunkt Ihrer Jahresrechnung bleibt unverändert, kann sich aber ändern, wenn Ihr Netzbetreiber die Ableseintervalle anpasst. Sie erhalten die Rechnung postalisch oder per E-Mail, und als Online-Kund:in finden Sie eine Kopie in Ihrem Online-Services Bereich.
Warum umfasst meine Jahresrechnung nicht ein ganzes Jahr?
Unter Umständen erhalten Sie von uns eine Jahresrechnung, die kein ganzes Jahr umfasst. Dies kommt meist vor, wenn der Zählerstand bei einem Wechsel zu VERBUND weniger als 12 Monate zurückliegt. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein volles Jahr.
Kann man von Jahres- auf Monatsrechnung umstellen?
Eine monatliche Stromrechnung ist nur mit einem Smart Meter möglich. Bei Vertragsabschluss können Sie zwischen einer Jahresabrechnung mit gleichbleibenden Teilzahlungsbeträgen und einer monatlichen Abrechnung wählen.
Gut zu wissen: Sofern Sie einen Smart Meter besitzen, haben Sie auch bei einer Jahresabrechnung Ihre Kosten immer im Blick. VERBUND schickt Ihnen regelmäßig eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation per E-Mail, auf Wunsch auch postalisch. Außerdem können Sie Ihren Verbrauch immer und jederzeit in den Online-Services unter Mein Verbund einsehen und Ihren Teilzahlungsbetrag bei Bedarf auch gleich anpassen.
Warum erhalte ich eine getrennte Rechnung für Strom und Gas?
Um eine bessere Übersicht in Energie-Angelegenheiten zu bieten, listen wir Ihre Kosten für Strom und Gas getrennt auf.
Kann ich eine Zwischenabrechnung erhalten?
Eine Zwischenabrechnung ist möglich, wenn Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt geben. In den meisten Fällen ist dies aber mit Kosten verbunden.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Sie können Ihre Bankdaten schriftlich (per E-Mail oder Kontaktformular) oder direkt online in Ihrem Mein VERBUND-Bereich unter "Bankdaten" ändern.
Warum wurden mir Rücklaufspesen verrechnet?
Rücklaufspesen entstehen, wenn eine Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat nicht ausgeführt werden kann (z.B. aufgrund mangelnder Kontodeckung oder falscher Kontodaten). Die Höhe der Spesen richtet sich nach den Gebühren Ihrer Bank.
Wer ermittelt meinen Zählerstand für die Stromrechnung?
Der Zählerstand auf Ihrer Stromrechnung wird von Ihrem Netzbetreiber ermittelt. Dieser ist weiterhin für die reguläre Ablesung zuständig und übermittelt uns die Daten. Falls Sie in der Vergangenheit Ihren Zählerstand selbst übermittelt haben, bleibt diese Regelung bestehen. Bei Fragen zur Ermittlung oder wenn Sie Ihren Zähler selbst ablesen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
Haben Sie weitere Fragen?
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Formular.
5. Was Sie bei Zahlungsschwierigkeiten tun können
Sollten Sie Probleme haben, Ihre Stromrechnung zu bezahlen, wenden Sie sich bitte an unseren Kund:innenservice unter 0800 210 210, um eine Lösung zu finden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Unterstützungen bei Energiekosten für Sie zusammengefasst.
Recht auf Grundversorgung bei VERBUND
Haben Sie offene Stromrechnungen und droht eine Abschaltung oder wurde Ihre Anlage bereits abgeschaltet, können Sie sich auf das Recht der Grundversorgung berufen. Diese stellt sicher, dass Sie weiterhin mit Energie versorgt werden.
Detaillierte Informationen zu den Tarifen und den Bedingungen der Grundversorgung finden Sie bei den Downloads.
6. Energie sparen und Stromrechnung senken
Der Kühlschrank, der Fernseher, die Waschmaschine und andere Geräte, die Sie im Alltag nutzen, verbrauchen Energie. Vor allem ältere Geräte oder falsche Leuchtmittel sind oft unnötige Energiefresser. Ein österreichischer Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich 4.000 kWh. Mit ein paar einfachen Tricks können Sie Ihren Verbrauch reduzieren und so Ihre Stromrechnung senken.
Durchschnittlicher Energieverbrauch je nach Haushaltgröße:
1 Person: 1.927 kWh
2 Personen: 3.095 kWh
3 Personen: 4.255 kWh
4 Personen: 4.725 kWh
7. Wasserschaden und erhöhter Stromverbrauch
Sollte Ihr Verbrauch kurzfristig steigen, zum Beispiel durch einen Wasserschaden, melden Sie sich bitte bei unserem Kund:innenservice. Wir helfen Ihnen, eine Aufstellung für Ihre Versicherung zu erstellen und passen Ihren Teilzahlungsbetrag bei Bedarf an.
Weitere Gründe für einen hohen Stromverbrauch
Ein erhöhter Stromverbrauch kann verschiedene Gründe haben, die oft mit Veränderungen im Haushalt zusammenhängen. Um die Ursache zu finden, lohnt es sich, folgende Punkte zu überprüfen:
Fehler bei der Ablesung
Schauen Sie auf Ihrer Jahresrechnung, ob der erfasste Zählerstand korrekt ist. Manchmal liegt die Ursache in einem einfachen Mess- oder Schreibfehler.
Neue Elektrogeräte
Haben Sie kürzlich neue Geräte wie Klimaanlagen, Heizstrahler oder Ventilatoren angeschafft? Diese können den Verbrauch unerwartet in die Höhe treiben.
Zusätzliche Bewohner:innen
Ist jemand bei Ihnen eingezogen? Mehr Personen im Haushalt bedeuten in der Regel auch einen höheren Energieverbrauch.
Veraltete oder defekte Elektrogeräte
Alte, ineffiziente oder kaputte Geräte (inklusive schlecht gewarteter Thermen) können unbemerkt viel Strom verbrauchen.
VERBUND-Stromrechnung: Alles auf einen Blick
Mit der VERBUND-Stromrechnung behalten Sie immer den vollen Überblick über Ihre Energiekosten. Von der transparenten Darstellung aller Gebühren bis hin zur Möglichkeit, Ihren Teilzahlungsbetrag flexibel anzupassen – wir machen Ihre Abrechnung so einfach und verständlich wie möglich.
Sie haben noch Fragen? Unser Kund:innenservice ist gerne für Sie da und hilft Ihnen, alle Anliegen rund um Ihre Stromrechnung zu klären.