Strom ummelden in Österreich
✓ Persönliche Beratung.
✓ Langjährige Erfahrung.
✓ Einfache Ummeldung.
Wie Sie Ihren Strom ummelden
Strom ummelden beim Umzug
Sie stehen kurz vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Als Energieversorger möchten wir Ihnen den Wechsel so unkompliziert wie möglich machen. Füllen Sie einfach unser Online-Umzugsformular aus und wir kümmern uns um alles Weitere.
Strom ummelden bei einem Todesfall
Anbieterwechsel
Alle Vorteile auf einen Blick:
Strom aus 100 % Wasserkraft
Sie beziehen Strom aus 100 % Wasserkraft.
Neukund:innen-Bonus
Wechseln Sie jetzt zum VERBUND und sichern sich unseren Neukund:innen-Bonus - fünf Monate Gratis-Strom1.
Energiepreisgarantie
Wir bieten Ihnen mit unserem aktuellen Stromtarif eine Preisgarantie bis 30.06.20252.
Übersichtliche Gesamtrechnung
Sie erhalten eine übersichtliche Gesamtrechnung für Strom, Netz, Steuern und Abgaben via E-Mail. So sehen Sie alle Kosten auf einen Blick.
VERBUND-Online-Services
Mit unserem kostenlosen Online-Account erledigen Sie alle Ihre Angelegenheiten rund um Ihre Energieversorgung schnell und einfach online.
VERBUND-EcoClub
In unserem Kund:innen-Club, dem EcoClub, profitieren Sie von zahlreichen, exklusiven Vorteilen.
Strom Ummeldung Schritt-für-Schritt
Stromtarif auswählen
Zunächst suchen Sie Ihren Stromtarif aus und legen ihn in den Warenkorb.
Formular ausfüllen
Geschafft!
Vorbereitung: Was muss ich beim Strom ummelden beachten?
✓ Erforderliche Unterlagen bei Anbieterwechsel: letzte Jahresabrechnung
✓ Erforderliche Unterlagen bei Todesfall: Sterbeurkunde, ausgefüllter Stromliefervertrag und Kontaktdaten des:der zuständigen Notar:in
✓ Kündigungsfristen einhalten
✓ Zählernummer: diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler
✓ Zählpunktbezeichnung: diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung
✓ Kund:innen-Nummer (falls vorhanden)
Wie kann ich den Strompreis berechnen?
Stromzähler richtig ablesen
Wann soll ich Strom kündigen?
Schon gewusst? Antworten auf typische Probleme
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Ich habe geheiratet und mein Name hat sich geändert. Muss ich einen neuen Stromvertrag abschließen?
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Ich bin umgezogen. Muss ich den Stromvertrag meines Vormieters übernehmen?
Bei einem Umzug müssen Sie nicht zwingend den Stromliefervertrag von Ihrem:Ihrer Vormieter:in übernehmen. Suchen Sie sich selbst aus, wer Ihr Stromlieferant an der neuen Adresse sein soll. Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Produkte.
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Ich kann meine Zählernummer nicht finden. Was soll ich machen?
Bei einem Umzug oder einer Stromeinschaltung sind die Zählpunktbezeichnung und die Zählernummer nicht verpflichtend in dem Vertrag anzuführen. Damit wir Ihren Vertrag jedoch so rasch wie möglich bearbeiten können, füllen Sie bitte auch die Zählpunktbezeichnung auf dem Vertragsformular aus, sofern Ihnen diese bekannt ist. Zu finden ist sie im Netznutzungsvertrag.
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Ich bin mit jemandem zusammengezogen. Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf eine andere Person ummelden?
Um den Vertrag auf eine:n andere:n Vertragspartner:in ummelden zu können, benötigen wir die Abmeldung des:der alten Vertragspartners:Vertragspartnerin sowie die Anmeldung des:der neuen Vertragspartners:Vertragspartnerin. Führen Sie die Abmeldung schnell und einfach gleich durch.
Wir bitten den:die neue:n Vertragspartner:in einen Energieliefervertrag abzuschließen und den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass bereits ein Energieliefervertrag mit VERBUND abgeschlossen wurde. Zudem ist es notwendig den Zählerstand an den Netzbetreiber zu übermitteln.
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Ich möchte Stromanbieter wechseln. Muss ich Vermieter:in, Hauseigentümer:in oder Hausverwaltung darüber informieren?
Nein. Unabhängig davon, ob es sich um eine Genossenschafts-, Gemeinde- oder private Wohnung handelt, müssen Sie Ihre:n Vermieter:in etc. nicht über einen Energieanbieterwechsel informieren.
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In meiner Anlage fließt kein Strom. Was kann ich tun?
Sollte in Ihrer Anlage kein Strom fließen, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber einen Termin. Dieser ist für die Stromeinschaltung verantwortlich, auch wenn VERBUND Ihr neuer Energieanbieter ist. Geben Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt und teilen Sie ihm mit, dass Sie Strom von VERBUND beziehen möchten. Um alles Weitere kümmert sich in der Regel Ihr Netzbetreiber.
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Netzbetreiber vs. Stromanbieter - Wer macht was?
1 Neukund:innen-Bonus auf VERBUND-Strom im 1. Vertragsjahr. Der Bonus entspricht 41,67 % Rabatt auf den Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) für den Verbrauch der ersten 12 Liefermonate (exkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben). Der Rabatt wird bei der jeweiligen Abrechnung als Gutschrift berücksichtigt. Gültig bis auf Widerruf. Anteilige Verrechnung bei vorzeitigem Vertragsende oder vorzeitigem Produktwechsel.
2 Der gesamte Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) gilt bis 30.6.2025 als fest vereinbart.