Wann kommt es zu einer Abschaltung von Strom und Gas?

Wann es zu einer Abschaltung kommt, wie diese funktioniert & wie Sie ihr entgehen - wir geben Ihnen Antworten.

Was passiert, wenn ich den Energielieferanten wechsle oder in ein neues Zuhause ziehe? Fließt der Strom bzw. das Gas ohne Unterbrechung weiter? Wann und wie schnell kommt es zu einer Abschaltung? Kann ich dabei etwas falsch machen?
Diese und noch mehr Fragen stellen Sie sich möglicherweise, wenn Sie sich mit dem Thema Strom und Gas im eigenen Zuhause beschäftigen.

Aber keine Sorge - wir schaffen Klarheit und geben Ihnen Antworten auf diese und noch mehr Fragen.

""

Kein Grund zur Panik!

Haben Sie noch keinen Smart Meter, kann Strom bzw. Gas nicht einfach per Mausklick abgeschaltet werden. Eine Abschaltung kann nur vor Ort bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Möchten Sie nur Ihren Energielieferanten wechseln, fließt Ihre Energie ohne Unterbrechung weiter. Ihre Zähler werden nicht ausgetauscht und auch Ihr Netzbetreiber ändert sich nicht, sofern Sie im gleichen Zuhause bleiben. Ziehen Sie um und es fließt noch kein Strom bzw. Gas, erfolgt die Einschaltung Ihrer Zähler ehestmöglich bzw. zu Ihrem Wunschdatum.

Sie möchten wissen, wofür der Netzbetreiber bzw. der Energielieferant genau zuständig ist? Wir erklären Ihnen den Unterschied:

""

Wie funktioniert eine Abschaltung?

Für eine Abschaltung müssen Mitarbeiter:innen vom Netzbetreiber zu Ihnen nach Hause kommen und den Zähler abdrehen. Einzig bei Smart Metern kann eine Abschaltung auch aus der Ferne vollzogen werden. Zudem müssen Sie vorab informiert werden. Die Kosten für eine Abschaltung betragen 36 Euro.

Nur wenige Kund:innen sind aber tatsächlich von einer Abschaltung betroffen. Im Jahr 2017 wurden nur 0,7 Prozent aller Strom- und 0,3 Prozent aller Gashaushalte vom Netz genommen. Meist sind nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen oder Vertragsauflösungen der Grund dafür.
""

Wann darf abgeschaltet werden?

Eine Abschaltung darf nur vollzogen werden, wenn Sie vorher mehrmals benachrichtigt worden sind. Folgende Punkte müssen alle zutreffen:

  • Ausstellung von 2 Mahnungen inkl. Einhaltung der zweiwöchigen Zahlungsfrist.
  • Die letzte Mahnung muss eingeschrieben versendet worden sein.
  • Die Abschaltung muss in der letzten Mahnung angekündigt worden sein und Sie müssen sowohl über die Kosten und Folgen der Abschaltung als auch Wiederherstellung der Energielieferung informiert worden sein.
  • Der letzte Tag vor der Stromsperre darf kein Freitag oder Tag vor einem gesetzlichen Feiertag sein.
""

Was tun um einer Abschaltung zu entgehen?

Nehmen Sie zunächst  Kontakt mit Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Energielieferanten auf. Erklären Sie Ihre Situation und suchen Sie nach einer gemeinsamen Lösung. Generell haben Sie 3 Möglichkeiten um eine Abschaltung zu verhindern:
  • Bezahlung offener Rechnungen
    Die einfachste Option ist den offenen Betrag einzuzahlen. Können Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen, sprechen Sie mit Ihrem Netzbetreiber bzw. Energielieferanten. Eventuell ist eine Ratenzahlung möglich.

 

  • Berufung auf die Grundversorgung
    Zusätzlich können Sie sich auf die „Grundversorgung“ berufen. Gegen Kaution in der Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrages wird Ihnen weiterhin Energie geliefert. Wird ab nun die Rechnung pünktlich bezahlt, erhalten Sie nach 6 Monaten Ihre Kaution zurück. Ihre Schulden bleiben aber weiterhin bestehen und sollten so rasch wie möglich beglichen werden.

 

  • Installation eines Vorauszahlungszähler
    Möchten Sie keine Kaution bezahlen, können Sie sich einen Vorauszahlungszähler installieren lassen. Dieser funktioniert ähnlich wie ein Wertkarten-Telefon: Sie laden sich ein Guthaben auf und können danach Strom bzw. Gas beziehen. Ist das Guthaben aufgebraucht, müssen Sie erneut einen Betrag einzahlen. Für den Einbau eines solchen Zählers entfallen einmalige Gebühren in Höhe von 24 Euro. Zusätzlich kostet der Vorauszahlungszähler monatlich 1,92 Euro mehr als ein herkömmlicher Zähler. Möchten Sie sich einen solchen Zähler einbauen lassen, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Installation durchzuführen. Eine Ausnahme besteht nur bei sicherheitstechnischen Bedenken. Die Belieferung eines solchen Zählers mit VERBUND-Energie ist allerdings nicht möglich.