Neubezug - was bedeutet das?
Wählen Sie „Neubezug“, wenn eine Änderung des Vertragspartners stattfindet oder an Ihrer neuen Adresse noch keine Energie fließt.
Beispiele für einen Neubezug:
An Ihrer neuen Wohnadresse fließt noch kein Strom oder Gas. Zum Beispiel: Sie ziehen in eine neue Wohnung und es ist noch kein Energieliefervertrag vorhanden. Bitte übermitteln Sie VERBUND in dem Fall rechtzeitig Ihren Vertrag, denn eine Neuanmeldung dauert ca. 3-4 Werktage. So können wir Sie rechtzeitig mit Energie versorgen.
Änderung des Vertragspartners – Ummeldung. An Ihrer neuen Adresse fließt bereits Strom oder Gas, aber der Vertrag läuft nicht auf Sie? In diesem Fall kündigt der bisherige Vertragspartner seine Energielieferverträge und Sie schicken uns einen Neubezug-Vertrag. Das geht auch ganz einfach online!
Bitte stimmen Sie sich mit dem bisherigen Vertragspartner ab, zu welchem Datum die Ummeldung erfolgen soll. Wichtig ist, dass Ab- und Anmeldung aneinander anschließen. Beispiel: Abmeldung per 31.12., Neueinzug per 01.01.