Niederösterreichs Ärzte behandeln mit sauberem VERBUND-Strom

12.07.2001Wien

VERBUND Stromvertriebsgesellschaft m.b.H. und RWA Wasserkraft GmbH unterzeichneten gemeinsam mit dem Österreichischen Energiekonsumenten-Verband (ÖEKV) eine Rahmenvereinbarung zum NÖ Ärztekammer-Strompool.

Sauberer Strom aus Wasserkraft wird in Zukunft im Spiel sein, wenn es um die Gesundheit der NiederösterreicherInnen geht. Ärzte in NÖ können ab 1.10.2001 sowohl für ihre Ordinationen als auch für ihre Haushalte sauberen Strom von VERBUND und Raiffeisen Wasserkraft beziehen. Mittwoch, den 4. Juli 2001 wurde die Rahmenvereinbarung zum NÖ Ärztekammer-Strompool zwischen dem Initiator Österreichischer Energiekonsumenten-Verband (ÖEKV), der Ärztekammer NÖ, der VERBUND Stromvertriebsgesellschaft m.b.H. und der RWA Wasserkraft GmbH offiziell unterfertigt.

Im Mai dieses Jahres verhandelte der ÖEKV im Auftrag der NÖ Ärztekammer mit österreichischen Energieanbietern über eine mögliche Belieferung von niederösterreichischen Ärzten mit Strom aus erneuerbarer Energie. Die VERBUND Stromvertriebsgesellschaft m.b.H. und die RWA Wasserkraft GmbH erhielten mit ihrem Konsortialangebot dabei den Zuschlag.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war neben dem attraktiven Preis die Sicherheit, ausschließlich sauberen Strom aus 100% Wasserkraft zu beziehen, wofür schließlich auch das TÜV-Zertifikat garantiert, sowie die unbürokratische und kostenlose Abwicklung des Versorgerwechsels.

Niederösterreichs Ärzte können ab dem Zeitpunkt der vollständigen Strommarktöffnung am 1. Oktober dieses Jahres ihren gesamten Strombedarf - sowohl für Ihre Praxen als auch für Ihre Privathaushalte - über den NÖ Ärztekammer-Strompool beziehen. Die NÖ Ärztekammer hat über 5.600 Mitglieder, von denen bereits jetzt ca. 600 Ärzte Strom vom Pool beziehen wollen.

Der Wechsel zum sauberen Strom wird von der VERBUND Stromvertriebsgesellschaft m.b.H. (für Abnehmer mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch) bzw. der RWA Wasserkraft GmbH (bis 100.000 kWh) einfach und unbürokratisch durchgeführt: Alle Formalitäten für den Kunden - Kündigung des alten Stromlieferungsvertrages und Verhandlungen über einen Netznutzungsvertrag - werden von den Stromgesellschaften übernommen. Und auch weiterhin gibt es nur eine Stromrechnung, die allerdings - wie vom Gesetz gefordert - den Netz- und Energieanteil gesondert ausweist. Derzeit läuft von seiten des ÖEKV die Verständigung der Interessenten für eine verbindliche Anmeldung am Strompool.