Tunnelkatastrophe Kaprun: Keine Klage gegen VERBUND vor US-Gericht

25.04.2002Wien

Das für die Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit der Tunnelkatastrophe von Kaprun zuständige New Yorker Prozeßgericht hat seine bereits im vorläufigen Urteil vom 15. November 2001 angekündigte Abweisung der Klage von US-Anwalt Ed Fagan gegen den VERBUND jetzt in einem endgültigen Urteil bestätigt.

In diesem sogenannten „Final Judgement“ vom 19. April 2002 wird ausgeführt, daß der VERBUND aufgrund seines Mehrheitsanteils der Republik Österreich Immunitätsschutz vor US-Gerichten genieße. Gemäß dem sogenannten „Foreign Sovereign Immunities Act“ haben US-Gerichte keine Zuständigkeit für ausländische Staaten.