Einigung VERBUND–GKB Bergbau über Kohlelieferung bis Mitte 2004
Nach dreijährigen schwierigen Verhandlungen konnten sich GKB-Bergbau und VERBUND-Austrian Thermal Power GmbH&Co KG (ATP) nun auf den gesetzlichen Grundlagen des ElWOG bzw. der „Stranded-costs“-Verordnungen des Wirtschaftsministers über die Neugestaltung des „Kohlelieferungsvertrages 1977“ einigen.
Der Anfang Juni von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vertrag sieht vor, daß die GKB-Bergbau nur noch bis zum 30. Juni 2004 (und nicht bis Ende 2008) Braunkohle liefert - dies allerdings zum eingefrorenen Preis aus 1999.
Mit der Neuregelung ist das größte Gefährdungspotential für das traditionsreiche weststeirische Bergbauunternehmen vom Tisch; der GKB-Bergbau drohte mittelfristig durch die ständig anwachsende Forderung gegenüber der ATP die Überschuldung.
Die nun gegebene Rechtssicherheit wurde von der ca. 240köpfigen Belegschaft bei einer Betriebsversammlung am Freitag zwar mit Erleichterung aufgenommen, letztlich war damit für die Mitarbeiter jedoch auch die vorzeitige Schließung des Braunkohletagbaues zur Kenntnis zu nehmen. Denn mit der nun getroffenen Vereinbarung wurde zwangsweise die Beendigung des GKB-Bergbaus im Jahr 2004 fixiert, wodurch der Region ein bedeutender Arbeitgeber verloren gehen wird.
Seitens der ATP bedauert man die durch die Liberalisierung eingetretene Entwicklung ebenfalls. Die derzeit ca. 100köpfige Belegschaft des Kraftwerkstandortes Voitsberg mußte bei einer Betriebsversammlung am Freitag zur Kenntnis nehmen, daß die Stromerzeugung spätestens im Jahr 2006 beendet werden wird, wodurch ebenso vorzeitig Arbeitsplätze verloren gehen werden.
Weiterhin keine Einigung besteht zwischen den Vertragspartnern im Hinblick auf einen noch ausständigen Betrag von 21,1 Mio € für Kohlelieferungen zwischen 1.9.2000 und 30.9.2001. Die ATP hat - gemäß den „Stranded-costs“-Verordnungen - für den gleichen Zeitraum von allen österreichischen Netzbetreibern Betriebsbeihilfen für Kohlelieferungen bzw. den Kraftwerksbetrieb Voitsberg zu erhalten und will daher erst nach Eingang der Betriebsbeihilfen die ausstehenden Forderungen für die Kohlelieferungen an die GKB-Bergbau bezahlen. Während also das Bergbauunternehmen diesen Betrag für die anstehenden Schließungsarbeiten bzw. für Rekultivierungen benötigt, ist die ATP nicht bereit, für die säumigen Netzbetreiber in Vorlage zu treten. Der diesbezüglich beim Handelsgericht Wien anhängige Rechtsstreit konnte daher noch nicht beendet werden.
Im Sinne eines geordneten Bergbau-Rückzuges im Bezirk Voitsberg ist zu hoffen, daß auch dieser strittige Punkt bald gelöst werden kann, eben durch Entrichtung der (von den Endverbrauchern an die Netzbetreiber ja zum Großteil bereits bezahlten) „Stranded-costs“-Abgabe durch die säumigen Netzbetreiber.