AHP-Hauptversammlung beschließt Prüfung gemäß § 118 AktG

14.02.2003Wien

VERBUND als Mehrheitseigentümer der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP) hat heute bei der Hauptversammlung der AHP zwar dem Antrag des Minderheitsaktionärs Kelag auf Prüfung gemäß § 118 AktG zugestimmt, gleichzeitig aber dem Vorstand das uneingeschränkte Vertrauen des Hauptaktionärs ausgesprochen.

Das Vertrauen der Aktionäre in die Geschäftsführung zeigte sich auch in der Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates mit Ausnahme von Aufsichtsratsmitglied Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Hermann Egger.

Die angemeldeten Zweifel des Minderheitsaktionärs an der Geschäftsführung der AHP entbehren nach Meinung des VERBUND und der anderen Minderheitsaktionäre jeder Grundlage. Der VERBUND wolle jedoch durch seine Zustimmung ein Zeichen setzen, daß keine Bedenken gegen eine objektive Prüfung bestehen, wenngleich die dabei für die Gesellschaft entstehenden Kosten entbehrlich wären. Der VERBUND stimmte in der Hauptversammlung daher sowohl dem Antrag auf Prüfung als auch auf Bestellung eines unabhängigen Prüfers zu.

Die Hauptversammlung genehmigte auf Antrag des Vorstands die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 7 Mio. EUR an alle ihrer Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungen.

In der AHP hält der VERBUND rund 80, 3% des Aktienkapitals, 5,3% die EStAG, 10% die Kelag. Der Rest teilt sich auf Wienstrom, EVN, Energie AG Oberösterreich, sowie die Bundesländer Tirol und Burgendland auf.