VERBUND stellt Vorsitzenden des Börsenrates der EEX

12.12.2007Wien

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Börsenrat der European Energy Exchange (EEX), Leipzig, einen neuen Vorsitzenden gewählt. Die Wahl fiel einstimmig auf Dr. Günther Rabensteiner, Vorsitzender des Vorstandes der VERBUND-Austrian Power Trading AG, als langjähriges Mitglied des Börsenrats.

Rabensteiner tritt damit die Nachfolge des Schweizers Dr. Jacques Piasko an, der aus dem Börsenrat ausscheidet. Wie Generaldirektor-Stv. Dr. Sereinig, für das Stromgeschäft zuständiges Mitglied im Konzernvorstand des VERBUND, dazu mitteilte, wird mit der Wahl eines VERBUND-Vertreters als Vorsitzender des Börsenrats der EEX, der erfolgreiche internationale Kurs des VERBUNDkonzerns anerkannt und bestätigt. Die EEX steht mit den bevorstehenden Entscheidungen ihrer Eigentümer zur Ausweitung der Europa-Strategie vor großen Herausforderungen.

Neues Regelwerk für EEX
Vor diesem Hintergrund hat der Börsenrat seinen Compliance-Ausschuss beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie auch in Zukunft die bewährten Strukturen, insbesondere die Einbindung der Marktteilnehmer in die Entscheidungsprozesse der Börse, erhalten und weiterentwickelt werden können. Dieses Regelwerk soll der gegenwärtigen öffentlich-rechtlichen Struktur der EEX in Qualität und Transparenz entsprechen.

Der Börsenrat der EEX besteht als Börsenorgan im Rahmen des deutschen Börsengesetzes aus insgesamt 23 Mitgliedern, die die verschiedenen Interessensverbände und Wirtschaftskreise repräsentieren. Neben den Handelsteilnehmern mit gewählten 18 Mitgliedern aus verschiedenen Wahlgruppen (inländische sowie ausländische VERBUND- und Stromhandelsunternehmen, Stadtwerke und Regionalversorger, Broker und Finanzdienstleister, sowie kommerzielle Verbraucher) gehören vier Verbandsvertreter (VIK/Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., vzbv/Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., BDEW/Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und BDI/Bundesverband der deutschen Industrie e. V.) sowie ein Anlegervertreter dem Börsenrat der EEX an.