VwGH weist Beschwerden gegen Bescheid des Umweltsenats ab

29.06.2009Wien

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinen Erkenntnissen vom 24. Juni 2009 die sechs Beschwerden gegen den Bescheid des unabhängigen Umweltsenats zur 380-kV-Steiermarkleitung inhaltlich abgewiesen.

"Die Steiermarkleitung ist eines der bestgeprüften Infrastrukturvorhaben Österreichs und wir haben in allen Verfahrensschritten genauestens auf gesetzliche Vorgaben und vor allem auch Anliegen der Bevölkerung geachtet", betonte VERBUND-Austrian Power Grid AG-Vorstand Heinz Kaupa. Das Höchstgericht bestätigt die Feststellungen des Umweltsenats und und somit die Umweltverträglichkeit der Steiermarkleitung.

Damit wurde auch vom Höchstgericht festgehalten, dass ein Kabel im 380-kV-Ring nicht Stand der Technik und somit die Freileitung die geeignete Lösung für die Steiermarkleitung ist. "Auch die Einhaltung aller elektromagnetischer Grenzwerte wird durch dieses Erkenntnis bestätigt", so Kaupa, "das ist uns im Sinne der Anrainer besonders wichtig".

Wesentlicher Schritt der Inbetriebnahmephase - seit heute, 30. Juni, fließt Strom.

Die veröffentlichte Entscheidung des VwGH unterstreicht, dass die seit heute 11.05 in Betrieb genommene 380-kV-Steiermarkleitung nicht nur in technischer und ökologischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht allen Anforderungen entspricht und so die bestmögliche Lösung darstellt. Die offizielle Eröffnung der Steiermarkleitung findet am 11. September 2009 statt. Damit wird nach mehr als 20 Jahren Projektdauer ein wesentlicher Lückenschluss im österreichischen 380-kV-Höchstpannungsring vorgenommen und die regionale Versorgungssicherheit langfristig sichergestellt.