VERBUND: „Erneuerbare“ Energiewende braucht straffe Verfahren

01.06.2012

Entwurf der Novelle zum UVP-Gesetz erschwert Ausbau erneuerbarer Energien

Der Entwurf zur Novelle des UVP-Gesetzes sieht eine Verlängerung des Feststellungsverfahrens sowie erweiterte Tatbestände beim Ausbau Wasserkraft vor. Die erweiterten Überprüfungsrechte im Feststellungsverfahren würden die UVP  - deren Dauer bereits jetzt die gesetzlichen Fristen deutlich überschreitet – noch mehr in die Länge ziehen.  Die neu eingeführten UVP-Tatbestände für Wasserkraftanlagen führen zudem zu  einer Zunahme von UVP-Verfahren. Eine weitere Verlängerung würde ebenso wie eine erhöhte Anzahl von UVP-Verfahren den Ausbau der erneuerbaren Energien und der notwendigen Netzkapazitäten in Österreich weiter verzögern. 

„Die Österreicherinnen und Österreicher sind zu Recht stolz darauf, dass knapp 70% ihres Stromes aus erneuerbaren Energien – vornehmlich Wasserkraft - stammen. Die hohe inländische Wertschöpfung bei Bau und Betrieb der Anlagen sichert Beschäftigung, der gute Ausbau der Infrastruktur und nicht zuletzt die Versorgungssicherheit sind wichtige Standortfaktoren, von denen das ganze Land profitiert. Genehmigungsverfahren zögern sich aber bereits jetzt weit über die gesetzliche Maximaldauer hinaus. Diese nun weiter zu verlängern steht der notwendigen „erneuerbaren“ Energiewende entgegen“, so Wolfgang Anzengruber, Vorsitzender des Vorstands von VERBUND. 

Feststellungsverfahren dienen der raschen Abklärung der Frage, ob für ein Projekt UVP-Pflicht besteht oder nicht. Die im Gesetz vorgegebene Frist von 6 Wochen wird bereits jetzt  in fast allen Bundesländern überschritten und dauert rund 5 Monate. Der Begutachtungsentwurf zum UVP-Gesetz sieht nun im Fall eines negativen UVP-Feststellungsbescheiden die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages vor. Der Projektwerber bleibt dadurch unter Umständen bis zu einem Jahr im Ungewissen, ob eine UVP für sein Projekt verpflichtend ist oder nicht. 

Das österreichische UVP-Gesetz regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung in den Genehmigungsverfahren bereits jetzt vorbildlich. Neben Umweltorganisationen und betroffenen Anrainer werden Bürgerinitiativen, Umweltanwälte und Gemeinden als Parteien in das Verfahren einbezogen.

Der vorliegende Entwurf zur Novelle sieht außerdem neue Kriterien für die UVP-Pflicht von Wasserkraftanlagen vor, sodass in Zukunft vermehrt UVPs im Bereich der Wasserkraft, insbesondere auch der Kleinwasserkraft durchgeführt werden müssten. Der Ausbau dieser klimafreundlichen und erneuerbaren Erzeugungstechnologie wird somit weiter erschwert. Die Umsetzung der im Vorjahr beschlossenen österreichischen Energiestrategie erfordert aber den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft. 

Alleine VERBUND plant und errichtet in Österreich Wasserkraftwerke mit 1000 MW Leistung. Mit dem Ausbau der Wasserkraft wird Österreich, das seit 2001 ein Strom-Netto-Importeur ist,  wieder eine über das Jahr ausgeglichene Stromhandelsbilanz haben und damit nicht mehr auf Stromimporte angewiesen sein. Außerdem unterstützt die Wasserkraft ganz wesentlich das Erreichen der österreichischen Klimaziele.


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