Adaptierte Betriebsordnung für die Kraftwerke an der Drau

04.11.2014Feistritz im Rosental

Adaptierte Betriebsordnung für die Kraftwerke an der Drau

Die Betriebsvorschriften für die Wasserkraftwerke an der Kärntner Drau werden adaptiert. Nachdem die Erkenntnisse aus dem außergewöhnlichen Drauhochwasser vom November 2012 ausgewertet und in das behördliche Regelwerk eingearbeitet wurden, findet am 6. November 2014 in Klagenfurt die Verhandlung vor der Obersten Wasserrechtsbehörde statt.

VERBUND betreibt an der Drau zehn Wasserkraftwerke, deren Jahreserzeugung mehr als die Hälfte des gesamten Kärntner Strombedarfs liefert. Für jedes Draukraftwerk liegt eine behördlich bewilligte Betriebsordnung vor, die insbesondere bei Hochwasser klare Arbeitsanweisungen vorgibt.  Vergleichbar mit den Checklisten für Piloten wurden auf dieser Basis auch beim Hochwasser vom 5. November 2012 die gültigen Vorschriften korrekt abgearbeitet, wie im vorliegenden Endgutachten der Obersten Wasserrechtsbehörde bestätigt wird. Das Endgutachten zum Hochwasserereignis 2012 ist unter www.verbund.com/drauhochwasser2012 abrufbar.

Das Extremereignis vom November 2012 hat innerhalb weniger Stunden eine Vervielfachung der Wassermengen im Unterlauf der Drau gezeigt, die in keiner Prognose vorhergesagt und die auch zuvor noch nie beobachtet werden konnte. Aus diesem Grund wurde VERBUND von der Obersten Wasserrechtsbehörde beauftragt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse in eine adaptierte Betriebsordnung einzuarbeiten und diese zur Genehmigung vorzulegen.

Neue Regelung sieht Absenken der großen Stauseen bei entsprechenden Hochwasserprognosen vor

Nach umfangreichen Nach-Simulationen des Hochwassers wurde in vielen Abstimmungsgesprächen mit den verfahrensrelevanten Stellen in Österreich, Kärnten und Slowenien eine angepasste Betriebsordnung erarbeitet und der Behörde vorgelegt. Die Verhandlung vor der Obersten Wasserrechtsbehörde findet diesen Donnerstag, den 6. November 2014, in Klagenfurt statt.

Den Kern der adaptierten Betriebsordnung bildet eine neue Regelung, wonach bei Vorliegen entsprechender Abflussprognosen die großen Stauräume bei den Draukraftwerken Rosegg, Feistritz und Edling zeitlich bereits vor dem erwarteten Hochwasserereignis um bis zu 2,5 Meter abgesenkt werden. Diese gezielte Vorabsenkung kann und soll sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen auf die Marktgemeinde Lavamünd vermieden werden. Grundlegende Voraussetzung für die Einleitung dieser Hochwasservorsorge ist allerdings das Vorliegen einer entsprechenden Prognose, die am 5. November 2012 nicht vorhanden war.

Kontakt

Portraitfoto Robert Zechner mit gelber Warnweste Robert Zechner

Pressesprecher Region Süd

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