Eigengeschäfte von Führungskräften sind offenlegungspflichtig. Gemäß den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind bestimmte Personen verpflichtet, Eigengeschäfte mit VERBUND-Finanzinstrumenten zu veröffentlichen.
Für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen besteht die Verpflichtung, Geschäfte über einer Schwelle von EUR 5.000 pro Jahr an VERBUND und die Finanzmarktaufsicht zu melden. Alle an VERBUND gemeldeten Transaktionen werden umgehend (binnen drei Geschäftstagen nach Abschluss) gemeinschaftsweit veröffentlicht (Art. 19 Abs. 3 MAR).
Zur einfacheren Information für Interessierte werden derartige Transaktionen gemäß Regel 73 des Österreichischen Corporate-Governance-Kodex auch an dieser Stelle bekannt gegeben.
2.2.2021
Ing. Wolfgang Liebscher
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Aktien der VERBUND AG
Verkauf
100 Stück
Preis pro Stück: 78,00 EUR
11.11.2019 Ing. Wolfgang Liebscher (Mitglied des Aufsichtsrats) Aktien der VERBUND AG Erhaltene Zuwendung (Hinterlassenschaft) 500 Stück Preis pro Stück: 45,12 EUR
13.05.2019
Mag. Werner Muhm
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Verkauf von Aktien der VERBUND AG
350 Stück
Preis pro Stück: 43,52 EUR
17.12.2018
Mag. Werner Muhm
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Verkauf von Aktien der VERBUND AG
350 Stück
Preis pro Stück: 39,58 EUR