66. ordentliche Hauptversammlung

Die 66. ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, 17. April 2013, um 10:30 Uhr im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, statt.

Beschlüsse

In der am 17. April 2013 abgehaltenen 66. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft wurden folgende Beschlüsse, jeweils mit der erforderlichen Mehrheit, gefasst.

1. Dividende

 Für das Geschäftsjahr 2012 wurde die Ausschüttung einer Dividende von 0,60 Euro pro Stückaktie beschlossen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 7. Mai 2013.

 

2. Entlastung des Vorstandes

 Den Mitgliedern des Vorstandes wurde für ihre jeweilige Funktionsperiode im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

3. Entlastung des Aufsichtsrates

 Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde für ihre jeweilige Funktionsperiode im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Von der ordentlichen Hauptversammlung wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2013 gewählt.

 

5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG

 a)  Der Vorstand wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 17.04.2013 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 15 % unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

 

b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der VERBUND AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.

 

c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

 

d) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weite­ren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

 

6. Beschlussfassung über die Regelung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde das nachstehende Vergütungsschema beschlossen, wobei die Höhe der Vergütung sowie die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrates sich ab der Beschlussfassung durch die 66. ordentliche Hauptversammlung wie folgt zusammensetzen:

 

Jährliche Aufwandsentschädigung EUR
Vorsitzender 25.000
Vorsitzender-Stellvertreter 15.000
Mitglied 10.000
Sitzungsgeld 500

 

Diese Höhe der Vergütung kommt auch für die Tätigkeit im Arbeitsausschuss und für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss zur Anwendung. Für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen erfolgt wie bisher keine gesonderte Vergütung.

Kontakt

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