71. ordentliche Hauptversammlung

Die 71. ordentliche Hauptversammlung findet am Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1 statt.

Ergänzung der Tagesordnung auf Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG

Ergänzung der Tagesordnung der 71. Hauptversammlung der VERBUND AG am Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr

Die Einberufung der kommenden 71. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG für Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, wurde am 23. März 2018 bekannt gemacht.

Aufgrund eines am 28. März 2018 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der EVN AG, FN 72000 h, 2344 Maria Enzersdorf, EVN Platz, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 43.781.760 Stückaktien hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, wird die am 23. März 2018 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG um einen Tagesordnungspunkt, welcher wie folgt lautet, ergänzt:

6. Wahl in den Aufsichtsrat

Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im Internet unter www.verbund.com/hv zugänglich:

  • Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärin EVN AG mit Begründung und Wahlvorschlag,
  • Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG samt curriculum vitae des Kandidaten,
  • die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzung,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Aktionärsvertreter unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzung,
  • Information über die Aktionärsrechte unter Berücksichtigung der Ergänzung der Tagesordnung.

Wien, im April 2018
Der Vorstand

Einberufung zur 71. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG am 23. April 2018, um 10:30 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 71. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG

am Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr,
im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 02. April 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.verbund.com/hv zugänglich:
  • Geschäftsbericht der Gesellschaft,
  • Jahresabschluss und Lagebericht,
  • Corporate Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
  • Bericht des Aufsichtsrats

jeweils für das Geschäftsjahr 2017

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre

Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 02. April 2018, der Gesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft in Schriftform ausschließlich an folgende Adresse zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599

Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zu der Tagesordnung

Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 12. April 2018, der Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft in Textform ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010
oder per E-Mail: hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.


Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

Für den Fall der Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre um einen Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ gemäß § 109 AktG und für die Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG, macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei Frauen und von fünf Arbeitnehmervertreter eine Frau.

Ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG gegen eine Gesamterfüllung der Quote durch die Kapital- bzw. Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor. Der Betriebsrat wird gemäß § 110 ArbVG vor Abhaltung der Hauptversammlung am 23. April 2018 eine weitere Frau in den Aufsichtsrat entsenden, sodass zum Zeitpunkt der Wahlen in den Aufsichtsrat am 23. April 2018 von fünf Arbeitnehmervertretern zwei Frauen sind.

Bei der allfälligen Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG um einen Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG zu diesem Tagesordnungspunkt ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.

Auskunftsrecht

Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Anträge in der Hauptversammlung

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. April 2018 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um-stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die Gesellschaft § 86 Abs. 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG zu erfüllen.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen bzw. Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.verbund.com/hv zugänglich.

Teilnahmeberechtigung: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am 13. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.

Inhaberaktien

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 18. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN
AT0000746409 im Text angeben.
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 oder
per einfachem E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF.)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:
  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
  • Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs; ISIN AT0000746409,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April 2018, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegen genommen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er vertritt.

Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines Aktionärs bestellt werden.

Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lässt.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.verbund.com/hv zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. April 2018, 16:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
Per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger (wilhelm.rasinger@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen bzw. Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat die Aktionärin bzw. der Aktionär zu tragen.

Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten: Dr. Wilhelm Rasinger c/o Interessenverband für Anleger (IVA),
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
Per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at

Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Wilhelm Rasinger das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw. vom Aktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.

Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 23. April 2018 um 9:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.

Wien, im März 2018
Der Vorstand