In diesem sogenannten „Final Judgement“ vom 19. April 2002 wird ausgeführt, daß der VERBUND aufgrund seines Mehrheitsanteils der Republik Österreich Immunitätsschutz vor US-Gerichten genieße. Gemäß dem sogenannten „Foreign Sovereign Immunities Act“ haben US-Gerichte keine Zuständigkeit für ausländische Staaten.
Tunnelkatastrophe Kaprun: Keine Klage gegen VERBUND vor US-Gericht
25.04.2002Wien