Entlastung für Vorstand der AHP

15.05.2003Wien

In der ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (AHP), einer Tochter des VERBUND, wurde am 14. Februar über Antrag des AHP-Minderheitsaktionärs KELAG eine Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis 2002 beschlossen.

Seitens der KELAG war dem Vorstand der AHP vorgeworfen worden, den Hauptaktionär VERBUND ungerechtfertigte Sondervorteile eingeräumt zu haben.

Die mit der Sonderprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungskanzlei „Europa Treuhand - Ernst & Young“ kommt in ihrem Prüfbericht, der heute, Donnerstag, in einer außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegt wurde, zum Ergebnis, daß alle gegen den AHP-Vorstand erhobenen Vorwürfe unbegründet sind und ihm keine wie immer gearteten Pflichtverletzungen oder Verfehlungen im Zusammenhang mit sämtlichen Punkten der Sonderprüfung vorgeworfen werden können. Demnach wurden dem Mehrheitsaktionär VERBUND auch keine Sondervorteile eingeräumt. Darüber hinaus attestiert der Prüfer dem Vorstand wirtschaftlich richtiges und zweckmäßiges Handeln.