VERBUND begrüßt positiven Bescheid für Salzburgleitung

30.03.2007Wien

Die Stromversorgung Österreichs wird langfristig entscheidend gesichert: "Wir begrüßen die rasche, positive Entscheidung der Landesregierungen von Oberösterreich und Salzburg, dass unser Projekt 'Salzburgleitung' umweltverträglich ist", erklärte VERBUND-Generaldirektor Hans Haider am 30. März 2007.

"Damit sind wir unserem Ziel, durch die Vollendung des 380-kV-Österreichrings Österreichs Stromversorgung langfristig entscheidend zu modernisieren und zu sichern, wieder ein großes Stück näher gekommen." Denn erst vor zwei Wochen hatte der Umweltsenat grünes Licht für die Steiermarkleitung gegeben.

Die zuständigen Behörden haben - fünf Monate nach den öffentlichen Verhandlungen - als Erst-Instanzen im UVP-Verfahren der 46 km langen 380-kV-Hochspannungsleitung von St. Peter bei Braunau nach Elixhausen die Umweltverträglichkeit beschieden.

"Wir hoffen nunmehr auf eine ebenso positive Entscheidung des Umweltsenats, dessen Anrufung durch die Projektgegner bereits angekündigt ist", sagte Heinz Kaupa, Vorstandsdirektor der VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG). "Durch die neue Leitung wird die Stromversorgung Salzburgs und Oberösterreichs, die einen Großteil ihres Stromverbrauchs aus dem überregionalen Netz beziehen, erheblich sicherer." Darüber hinaus werden mehr Leitungskilometer - nämlich 64 - demontiert als neu gebaut, da alte Systeme auf der neuen Salzburgleitung mitgeführt werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 100 Mio. Euro.

Die Bescheide für die "Salzburgleitung" bescheinigen dem Projekt, dass es in jedem der 22 untersuchten Fachbereiche - von Raumplanung und Fremdenverkehr über Gewässerschutz bis hin zur Umweltmedizin - den strengen Genehmigungsvoraussetzungen des UVP-Gesetzes entspricht. Die Behörden bestätigen auch die Dringlichkeit des Anliegens sowie die Position der APG zur Ausführung des Projekts als Freileitung: Technische, wirtschaftliche und ökologische Gründe sprechen eindeutig gegen ein Erdkabel und für eine Freileitung.

"Der Bescheid wird nun bei den Behörden und den betroffenen Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt", beschreibt das APG-Projektleitungsteam, Hubert Keller und  Rudolf Wanzenböck, den nächsten Schritt im Verfahren. Sollte gegen den Bescheid berufen werden, erfolgt die Behandlung durch die nächste Instanz, den Umweltsenat. Diese wird nach dem Gesetz sechs weitere Monate in Anspruch nehmen, sodass ab Ende dieses Jahres ein rechtsgültiger Bescheid vorliegen und mit dem Bau begonnen werden könnte.