Anpassung der Wehrbetriebsordnungen an der Donau

25.09.2014Wallsee-Mitterkirchen, Abwinden-Asten, Ottensheim-Wilhering, Aschach,

Ab Freitag liegen die geänderten Wehrbetriebsordnungen zur Einsicht auf

Aufgrund der aus dem Hochwasser 2013 abgeleiteten neuen technischen Erkenntnisse sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Anpassungen der Wehrbetriebsordnungen für diese Extremfälle geplant. So ist für den Hochwasserfall die Einführung von Toleranzwerten für die Einhaltung der Wasserspiegellagen, die Neuregelung der maximalen Absenkgeschwindigkeit, Änderungen der Regelungen der Schleusenfreigabe und die Erweiterungen der Verständigungspflichten bei Abweichungen von der Wehrbetriebsordnung vorgesehen.


Die „Wehrbetriebsordnung“ für ein Donaukraftwerk ist als Arbeitsanweisung für den Betrieb vergleichbar mit einer Checkliste für Piloten von Flugzeugen. Nach jedem Extremereignis eines Hochwassers, wie jenes aus 2013, werden die gültigen Regeln von einer Expertengruppe aus Mitgliedern des zuständigen Ministeriums, der via donau und von VERBUND evaluiert und mögliche Anpassungen im Sinne einer Verbesserung ausgearbeitet. 

Derartige Anpassungen sollen nach der umfassenden Prüfung jetzt für die Donaukraftwerke Wallsee-Mitterkirchen, Abwinden-Asten, Ottensheim-Wilhering und Aschach im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens fix vorgeschrieben werden. Geleitet wird das Verfahren von der Abteilung IV im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als zuständige Wasserrechtsbehörde. Aufgrund der großen Anzahl an Beteiligten wurde ein so genanntes „Ediktalverfahren“ gewählt, die Beteiligten werden über Einschaltungen in Tageszeitungen angesprochen und nicht einzeln verständigt.

Anpassungen in Form von praxisnahen Toleranzwerten
Da in extremen Hochwasserfällen die Wasserspiegellagen in den Stauräumen wegen der trägen Reaktion von Wendepegeln bei Änderungen der Oberwasserspiegel technisch nicht auf den Zentimeter genau einstellbar sind, sollen für die einzuhaltenden Wasserspiegellagen nunmehr auch explizit Toleranzwerte festgelegt werden. 
Darüber hinaus sollen die maximalen Absenkgeschwindigkeiten für die Kraftwerke entsprechend den technischen Möglichkeiten der Steuerung neu festgelegt werden. Ebenso soll bei Öffnung der Schleusenanlagen zur Hochwasserabfuhr kurzfristig das Prinzip der gleichmäßigen Durchflussaufteilung über die Wehrfelder explizit außer Kraft gesetzt und ein vorübergehendes Verlassen der vorgegebenen Toleranzgrenzen für den Oberwasserspiegel zugelassen werden. 
Und es soll in die angepassten Wehrbetriebsordnungen bei erforderlichen, und von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Abweichungen von den Wehrbetriebsordnungen, eine direkte Verständigung der Landeswarnzentralen aufgenommen werden.

Die Projektunterlagen für die vorgesehenen Anpassungen liegen ab 26. September bis 7. November 2014 bei den Bezirkshauptmannschaften Eferding, Urfahr-Umgebung, Perg, Linz-Land, Grieskirchen, Schärding, Amstetten und Rohrbach, beim Magistratsamt der Stadt Linz sowie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (1010 Wien, Stubenring 12, 3. Stock, Zimmer 311) während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf und werden auf www.verbund.com/donauhochwasser2013 veröffentlicht.

Eine mündliche Verhandlung findet am Freitag, den 14. November 2014, Beginn 10 Uhr, im Kongresssaal im Design Center Linz, Europaplatz 1, 4020 Linz, statt.

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Portrait Florian Seidl Florian Seidl

Pressesprecher Region Ost

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