Compliance hat bei VERBUND einen hohen Stellenwert

Handeln entsprechend gesetzlicher Bestimmungen und Regelwerke gehört für VERBUND zum Selbstverständnis.

Regelkonformes Verhalten ist ein zentrales Element einer guten und langfristig erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Integrität - also die Übereinstimmung von Werten und Handeln - und faire Geschäftspraktiken sind daher seit jeher ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Bei VERBUND ist deshalb der gesamte Konzern in ein Compliance-Management-System eingebunden. Dieses unterstützt unsere Mitarbeiter:innen im täglichen Arbeitsablauf bei der Einhaltung der geltenden gesetzlichen und internen Regelungen.

Denn ein wirksames Compliance-Management-System vermeidet Risiken von Gesetzesverletzungen und damit einhergehender Strafen für das Unternehmen. Auch daraus potentiell resultierende Reputationsschäden und Imageverlust werden vermieden.

Wie unser Compliance-Management-System funktioniert

Unser Compliance-Management-System ist auf Prävention, also Vorsorge ausgerichtet. Es zielt darauf ab

  • Compliance-Verstöße zu verhindern
  • allfälliges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen
  • bei Fehlverhalten schnell und konsequent zu agieren
  • entsprechende Maßnahmen zu setzen und Prozesse zu entwickeln, um künftige Vorkommnisse zu vermeiden

Wir ermutigen daher unsere Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen, uns wahrgenommene Verstöße oder Fehlverhalten zu melden.

Wer betreut unser  Compliance-Management-System

Träger des Compliance-Management-Systems sind der Konzern-Compliance-Verantwortliche (Chief Compliance Officer) und die Compliance-Beauftragten in den operativen Konzerngesellschaften. Sie bilden gemeinsam das Compliance-Committee, das im Konzern eine einheitliche Umsetzung der Regelungen gewährleistet. Diesem konzernübergreifenden Committee gehören auch der:die Nachhaltigkeitsbeauftragte und zwei Belegschaftsvertreter:innen an.

Wie unterstützt unser Compliance-Management-System

Durch umfassende persönliche Schulungen im ganzen Konzern sind das nötige Wissen über die gesetzlichen Anforderungen sowie ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche Vorgangsweise gewährleistet. Zusätzlich gibt es ein konzernweites E-Learning-Programm, das von allen Mitarbeiter:innen in sensiblen Unternehmensbereichen verpflichtend zu absolvieren ist.

Welche Regelungen beachtet unser Compliance-Management-System

VERBUND ist eines der größten Unternehmen an der Wiener Börse. Wir unterliegen damit den europäischen und österreichischen kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen.

Basierend auf diesen Bestimmungen regelt die Konzernrichtlinie "Finanzmarkt-Compliance":

  • die Grundsätze für die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei VERBUND
  • die organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von insider-relevanten Informationen

Innerhalb des Unternehmens sind ständige und nach Bedarf vorübergehende (projektbezogene) Vertraulichkeitsbereiche eingerichtet. Alle Personen und Unternehmen, die in Vertraulichkeitsbereichen erfasst sind, werden in das Insiderverzeichnis von VERBUND aufgenommen. Auch die Konzernunternehmen sind in diese Organisation entsprechend eingebunden.

Ziel ist es, durch ein korrektes und gesetzeskonformes Verhalten aller Organe und Mitarbeiter:innen Interessenskonflikte zu vermeiden und Insiderhandel und den Missbrauch von insider-relevanten Informationen zu verhindern.

 

Für VERBUND sind faire Geschäftspraktiken eine Selbstverständlichkeit. Wir bekennen uns dazu auch in unserem Verhaltenskodex.

Wir haben im Konzern eine „Richtlinie für faire Geschäftspraktiken, insbesondere gegen Korruption und Bestechung“ in Kraft gesetzt. Dies geschah schon vor der Verschärfung des österreichischen Korruptionsstrafrechts, das alle Organe und Mitarbeiter:innen von VERBUND als Amtsträger ansieht und damit strengeren Regelungen unterwirft.

Diese Richtlinie legt für alle handelnden Personen den Rahmen fest, wie mit Einladungen, Geschenken und Aufmerksamkeiten, aber auch mit anderen Zuwendungen (z.B. Spenden oder Sponsorings) oder mit Interessenskonflikten umzugehen ist. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartner:innen (Lieferant:innen, Berater:innen, etc.), dass sie integer sind und sich an unsere Grundsätze halten.

Der Chief Compliance Officer koordiniert konzernweit die Umsetzung der Richtlinie und ist damit auch Anlaufstelle für Meldungen, Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit Einladungen, Geschenken, etc. sowie bei konkreten Anlassfällen von Korruption und Bestechung. Er:Sie fungiert auch als Ansprechstelle für Geschäftspartner:innen zu diesen Themen.

Darüber hinaus gibt es in den Konzerngesellschaften sog. Compliance-Beauftragte, die als direkte Ansprechpersonen in der jeweiligen Gesellschaft fungieren. 

Bei VERBUND stehen Geschäfte im Einklang mit den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Denn nur ein wettbewerbskonformes Geschäft ist ein gutes Geschäft.

Kartellrechtswidriges Verhalten schadet dem Wettbewerb, schädigt die an einem Verstoß beteiligten Unternehmen und auch die gesamte Volkswirtschaft. Eine erfolgreiche, langfristige und nachhaltige Geschäftstätigkeit ist nur mit rechtskonformen Geschäftsabschlüssen möglich.

Unsere Konzernrichtlinie "Kartellrecht-Compliance" legt den rechtlichen Rahmen für ein wettbewerbskonformes Verhalten und die Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen durch unsere Mitarbeiter:innen fest.

Wir bei VERBUND wollen mehr sein, als bloß regelungskonform. Wir wollen uns vermehrt der Nachhaltigkeit und den Werten der Gesellschaft zuwenden und danach unser unternehmerisches Handeln ausrichten.

Wir haben daher die Grundsätze für unser Handeln in unserem „Verhaltenskodex für nachhaltige Unternehmensführung“ festgeschrieben. Dieser steht für unsere gelebten Werte und unsere Integrität und gibt allen Unternehmensorganen, Führungskräften und Mitarbeiter:innen Orientierung.

Der Chief Compliance Officer setzt Maßnahmen für die Vermittlung der Inhalte des Unternehmensleitbildes, insbesondere des Verhaltenskodex an alle Mitarbeiter:innen. Er wirkt bei der Umsetzung des Verhaltenskodex mit und fungiert als Ansprechperson bzw. Koordinationsstelle für Rückfragen und Meldungen.

Karl Stadler, Coporate Governance &  Compliance Karl Stadler

Corporate Governance & Compliance

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Elektronische Hinweisgeberplattform

Im Rahmen des Compliance-Management-Systems von VERBUND wird - auf der Basis der EU-Whistleblowingrichtlinie - auch die Entgegennahme und Aufarbeitung einlangender Meldungen und Hinweise zu Rechtsverstößen betreut.

Für Meldungen und Hinweise steht unsere elektronische Hinweisgeber:innenplattform (verbund.integrityline.com) zur Verfügung. Dort sind auch anonyme Meldungen möglich.

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