VERBUND Presse-Ansprechpersonen
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Die Bewertung anläßlich der Umgründungsmaßnahmen wurde nach den gesetzlichen handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und von der renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei KPMG, die vom Handelsgericht als Spaltungsprüfer bestellt war, geprüft. KPMG-Geschäftsführer Dr. Robert Reiter weist alle diesbezüglichen in den Medien kolportierten Mutmaßungen zurück: „Die AHP hat bei der Bewertung das Wahlrecht des § 202 Abs. 2 Z. 3 HGB in Anspruch genommen. Es wurde nicht der gesetzlich mögliche höhere Verkehrswert, sondern nur der geringere Umgründungsmehrwert in der Bilanz angesetzt. Die Behauptung, wonach die Bewertungsregeln dabei bis an die äußerste Grenze ausgereizt worden seien, ist daher nicht nachvollziehbar.“
Aufs Entschiedenste weist der VERBUND die Gerüchte von sich, er wolle durch die Diskussion über die Estag beim angekündigten Verkauf der 24,9 Prozent zu günstigeren Konditionen kommen. Dipl.-Ing. Hans Haider, Vorsitzender des Vorstandes des VERBUND, dazu: „Wir haben Interesse an den vom Land Steiermark zum Verkauf angekündigten EStAG-Anteilen, wobei wir uns durch die laufende öffentliche Diskussion nicht beeinflussen lassen. Aufgrund unserer gemeinsamen Gesellschaft Steweag-Steg GmbH wissen wir sehr genau darüber Bescheid, welches wesentliche Asset die Estag mit der Steweag-Steg hat.“
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