VERBUND Presse-Ansprechpersonen
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Der Vorstand der VERBUND AG hat beschlossen, den Widerruf der Zulassung („Delisting“) der Inhaberaktien Kategorie A der Gesellschaft (ISIN: AT0000746409) zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Antrag wird kurzfristig gestellt.
Das Delisting in Frankfurt wird drei Monate nach Veröffentlichung des Delistingbeschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Der Handel der Aktien im Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Prime Market) ist von dieser Maßnahme nicht betroffen und bleibt unverändert bestehen.
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