Auf einem Tisch liegen Dokumente, ein Taschenrechner und ein Laptop. Zwei Personen lehnen darüber, eine hält ein Blatt Papier

Interessiert an einer PV-Förderung?

Photo­voltaik Förderung in Öster­reich

In Österreich können private Haushalte bei der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. In Österreich gibt es 3 Gruppen an Förderungen, die teilweise auch miteinander kombinierbar sind: Bundesförderungen für ganz Österreich, Landesförderungen in den Bundesländern sowie lokale Gemeindeförderungen. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Förderungen kann neben den jeweils verfügbaren Budgetmitteln auch an Fristen oder Zeitfenster gekoppelt sein. Details hierzu erfahren Sie bei den Förderstellen.

Die Inhalte im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschiedliche Fördertöpfe: Förderungen gibt es auf Bundes-, Landes- und teilweise Gemeindeebene.

  • Investitionszuschüsse: PV-Anlagen und Stromspeicher werden häufig durch einmalige Zuschüsse unterstützt.

  • Abhängigkeit von Anlagengröße und Speicher: Förderhöhen können je nach kWp-Leistung und Einbindung von Stromspeichern variieren.

  • Antragsfristen beachten: Viele Programme haben fixierte Zeiträume oder begrenztes Budget.

  • Kombinierbarkeit prüfen: Manche Förderungen können mit anderen Programmen kombiniert werden, andere nicht.

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Ein Pärchen sitzt zusammen und hält mehrere Dokument in der Hand.

Photo­voltaik Förde­rungen auf Bunde­sebene (EAG Investitionszuschuss)

Über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz EAG) ist für 2026 erneut ein sogenannter Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher verfügbar. Kund:innen können hierzu bei der Installation einer PV-Anlage von EUR 150 / kWp profitieren, kommt ein Batteriespeicher zum Einsatz, so kann bei der EAG-Abwicklungsstelle zusätzlich eine Förderung in der Höhe von EUR 150 / kWh beantragt werden. 

Die Förderhöhe wird nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in vier Kategorien unterteilt:

  • Kategorie A: Bis 10 kWp - 150 €/kWp

  • Kategorie B: >10 kWp bis 20 kWp - 140 €/kWp

  • Kategorie C: >20 kWp bis 100 kWp - max. 130 €/kWp

  • Kategorie D: >100 kWp bis 1.000 kWp - max. 120 €/kWp

  • Stromspeicher: 150 €/kWh

Wie viele Fördercalls finden 2026 statt?

Im Jahr 2026 finden drei Fördercalls für die Kategorie A, B, C und D zu folgenden Terminen statt:

  1. Fördercall: 23.04.2026 bis 11.05.2026

  2. Fördercall 16.06.2026 bis 30.06.2026

  3. Fördercall 08.10.2026 bis 22.10.2026

Was ist mit dem EAG Inves­titionszus­chuss förde­rfähig?

Anlagen, die bereits durch die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen begünstigt wurden, werden nicht mehr durch den Investitionszuschuss gefördert!

 

Gefördert werden: 

  • Anlagen, welche nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung gefallen sind

  • Anlagen auf Gebäuden

  • die keinem Wohnzweck unterliegen

  • die nicht von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden

  • die keinen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken  dienen

  • Freiflächenanlagen

Der richtige Zeitpunkt diese PV Förderung zu beantragen

Die Beantragung der Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie erfolgt ausschließlich online über die Website der EAG-Abwicklungsstelle.

  • Eine positive Netzzugangsbestätigung ist erforderlich.

  • Die finale Betriebserlaubnis des zuständigen Netzbetreibers darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen.

  • Sämtliche notwendigen Genehmigungen müssen bereits vorhanden sein.

  • Die Antragstellung ist nur während des jeweiligen Fördercalls (siehe oben) möglich.

Mann steht am Dach und montiert eine PV-Anlage.

Gibt es Photo­voltaik Förde­rungen auf Lande­sebene?

Ja! In Österreich gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen. Jedes Bundesland hat eigene Programme, die sich in Anspruch, Höhe, Bedingungen usw. unterscheiden. Die konkreten Möglichkeiten hängen jedoch vom jeweiligen Bundesland, der Anlagengröße, einem möglichen Speicher sowie von der Nutzung im privaten oder gewerblichen Bereich ab. Im Folgenden findet sich ein Überblick über die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind.

Photovoltaik Förderung in Niederösterreich

In Niederösterreich stehen für private Haushalte Zuschüsse über Wohnbauförderung zur Verfügung. Das Land Niederösterreich bietet über die Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung sowie Neubau ein Punktesystem an, das auch für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden kann. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Anlagengröße, dem Verwendungszweck und den jeweiligen Programmbedingungen ab, wobei häufig fixe Einreichfristen und begrenzte Budgets zu beachten sind.

Photovoltaik Förderung in Oberösterreich

Für private Haushalte in Oberösterreich gibt es keine eigene, zusätzliche Landesförderung für Photovoltaik-Anlagen. Unternehmen können jedoch von der Förderung einer PV-Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen Parkplatz mit zumindest 10 Stellplätzen profitieren. Mehr Details dazu finden Sie hier.

Photovoltaik Förderung im Burgenland

Das Land Burgenland gewährt Förderungen für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen sofern keine Förderung (Steuerbefreiung) von Förderstellen des Bundes erfolgt. Die Förderung durch den Bund ist gemäß dem Land Burgenland vorrangig in Anspruch zu nehmen. Mehr Details dazu finden Sie hier.

Photovoltaik Förderung Wien

In Wien gibt es für private Haushalte aktuell keine laufenden Förderungen. Sobald im Jahr 2026 neue Förderungen verfügbar sind, werden diese hier aufgelistet.

Photovoltaik Förderung in Salzburg

Die Energieförderungen für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher ist mit 31.12.2025 ausgelaufen. Eine neue Antragstellung ist laut der Förderstelle Land Salzburg aktuell nicht möglich. Sobald im Jahr 2026 neue Förderungen für Salzburg verfügbar sind, werden wir hier entsprechend darüber informieren. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Photovoltaik Förderung in Kärnten

Im Land Kärnten profitieren private Wohnbauten im Jahr 2026 von pauschalen Förderungen, sofern die Anlage mindestens 5 kWp Leistung aufweist und ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität verbaut wird. Die Förderhöhe beträgt unter diesen Voraussetzungen pauschal EUR 3.000. Weitere Informationen finden Sie hier.

Photovoltaik Förderung für die Steiermark

Aktuell werden PV-Anlagen in der Steiermark nur im Rahmen einer „umfassenden Sanierung“ bei welcher mindestens 3 Wohneinheiten geschaffen werden, gefördert. Details uns Informationen finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

Photovoltaik Förderung Tirol

In Tirol werden private Haushalte bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern über die Wohnbauförderung unterstützt. Gefördert werden sowohl Photovoltaik-Module als auch notwendige Montage- und Elektroinstallationskosten, mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten oder alternativ als Annuitätenzuschuss. Zusätzlich können Stromspeicher gefördert und Bundesmittel aus dem EAG-Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung sollte vor Beginn der Installation erfolgen und erfolgt über die offiziellen Stellen des Landes Tirol. Weitere Details dazu finden Sie hier.

Photovoltaik Förderung Vorarlberg

Die Landesförderung vom Land Vorarlberg beinhalten Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen mit über 20 kWp Leistung sowie die Unterstützung bei Bürgerbeteiligung sowie Energiegemeinschaften. Aktuelle Informationen hinsichtlich der Förderungen Photovoltaik und Bürgerbeteiligung in Vorarlberg sind auf der offiziellen Website des Landes Vorarlberg verfügbar.

Einfamilienhaus mit rotem Satteldach mit Photovoltaik Paneelen am Dach.

Gibt es lokale Förderungen in Gemeinden für PV-Anlagen?

Viele Gemeinden in Österreich bieten zusätzlich zu Landes- und Bundesförderungen eigene Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an. Diese kommunalen Förderungen können einmalige Investitionszuschüsse, Bonuszahlungen für Stromspeicher oder Vergünstigungen für Beratung und Planung umfassen. Die Höhe und Bedingungen der Förderung variieren je nach Gemeinde, sodass es sinnvoll ist, sich direkt bei der jeweiligen Gemeinde über aktuelle Programme und Antragsfristen zu informieren.

Welche Punkte sind bei der Beantragung einer Photovoltaik-Förderung zu beachten?

Hier ist eine praktische Checkliste, die private Haushalte beim Beantragen einer Photovoltaik-Förderung Schritt für Schritt unterstützt.

Checkliste: PV-Förderung beantragen

  1. Antrag vor Installation stellen – Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor der Bestellung oder Montage der Photovoltaikanlage eingereicht wird. Wird die Installation bereits begonnen, bevor der Antrag genehmigt ist, kann dies zum Verlust des Förderanspruchs führen.

  2. Fristen prüfen – Einreichzeiträume und Budgetlimits beachten.

  3. Technische Anforderungen prüfen – Mindestleistung, Module, Wechselrichter, Speicher beachten.

  4. Förderkombination klären – Prüfen, ob Landes- und Bundesförderungen kombinierbar sind.

  5. Kosten dokumentieren – Rechnungen, Nachweise für Installation und Netzanschluss bereithalten.

  6. Zuständige Stelle – Antrag bei der richtigen Förderstelle einreichen (Bund, Land oder Gemeinde).

  7. Genehmigungen sicherstellen – Baurechtliche oder netztechnische Genehmigungen einholen.

  8. Maximalförderung beachten – Förderobergrenzen pro Anlage oder Haushalt prüfen.

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Schritt für Schritt Anleitung zur EAG Förderung

Im EAG-Portal kann das Projekt flexibel angelegt werden. Die Projekterstellung ist bereits vor Öffnung eines Fördercalls möglich.

So legen Sie Ihr Projekt im EAG-Portal an

  • Liegt ein gültiges Ticket zum Einspeisezählpunkt vor, gilt der Zeitpunkt der Ticketziehung als Einreichzeitpunkt für den Förderantrag. Das Projekt muss jedoch zusätzlich innerhalb des laufenden Fördercalls eingereicht werden.

  • Nach Abschluss der Projekterstellung kann das Projekt eingereicht werden, sobald ein passender Förderaufruf geöffnet ist. Wurde ein Ticket zum Einspeisezählpunkt gezogen, wird dieses automatisch mit dem Projekt verknüpft.

Registrierung

Der erste Schritt im EAG-Portal ist die Nutzerregistrierung. Verwenden Sie hierfür eine persönliche E-Mail-Adresse, die auf Ihren Namen lautet. Bitte beachten Sie bei der Wahl des Passworts folgende Kriterien:

  • Länge: 8–15 Zeichen

  • Mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe

  • Mindestens eine Ziffer

  • Mindestens ein Sonderzeichen (z. B. ?, #)

Projekt erstellen

Mit einem Klick auf den Button „Neues Projekt erfassen“ wird ein neues Projekt angelegt. Als Förderwerber gilt jene Person, die die Anlage erwirbt und in weiterer Folge betreibt. Ein Förderwerber kann folgende Rechtsformen haben:

  • Natürliche Personen

  • Juristische Personen

Zusammengesetzte Förderwerber (Kombinationen aus juristischen und natürlichen Personen)

Förderwerber erfassen

Natürliche Person

  • Geben Sie Vorname, Nachname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers ein.

  • Die eingegebenen Daten müssen mit dem Meldezettel des Förderwerbers übereinstimmen.

Sollte die Identifikation des Förderwerbers nicht möglich sein, kann nach fünf fehlgeschlagenen Versuchen die Projekterfassung ohne Identifikation fortgesetzt werden. In diesem Fall ist am Ende der Projekterfassung ein Meldezettel hochzuladen.

Juristische Person

  • Geben Sie die korrekte Firmenbuchnummer ein; die Firmenadresse wird automatisch aus dem Firmenbuch übernommen.

  • Hinterlegen Sie eine vertretungsbefugte Kontaktperson und laden Sie den Nachweis der Vertretungsbefugnis (z. B. Firmenbuchauszug) hoch. Eine entsprechende Vorlage ist auf der Website verfügbar.

  • Über die Funktion „Hinzufügen“ können weitere juristische oder natürliche Personen ergänzt werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

  • Geben Sie alle Mitglieder der Gesellschaft bzw. Eigentümergemeinschaft als Förderwerber an.

  • Über den Button „Hinzufügen“ können weitere Mitglieder erfasst werden.

Informationen zur geplanten Anlage erfassen

Nach der Erfassung des Förderwerbers sind die Informationen zur geplanten Anlage anzugeben. Dafür werden folgende Angaben benötigt:

Zählpunktbezeichnung

  • Den Einspeisezählpunkt der Photovoltaik-Anlage erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber oder von VERBUND, wenn sie eine PV-Anlage von uns erworben haben. Eine Antragstellung ist nur mit einem Einspeisezählpunkt möglich.

  • Wichtig: Mit einem Bezugszählpunkt ist keine Antragstellung möglich.

Anlagenstandort

  • Geben Sie entweder eine Adresse oder eine Grundstücksnummer an.

  • Achten Sie bei der Auswahl des Ortes darauf, die korrekte Ortschaft anzugeben. Diese muss nicht zwingend mit der politischen Gemeinde übereinstimmen.

Einspeisetyp

  • Volleinspeiser: speist die gesamte produzierte Energie direkt ins öffentliche Stromnetz ein.

  • Überschusseinspeiser: verbraucht einen Teil der produzierten Energie selbst und speisen nur die überschüssige Energie ins öffentliche Stromnetz ein.

Erneuerbare Energiegemeinschaft

Geben Sie an, ob Sie Teil einer Energiegemeinschaft sind.

Projektname

Vergeben Sie einen Projektnamen Ihrer Wahl.

Weitere Förderungen

Geben Sie an, welche weiteren Förderungen für das Projekt in Anspruch genommen werden.

Leistung

  • Geben Sie die Modulspitzenleistung der zu fördernden Anlage an. Diese ergibt sich aus der Leistung eines einzelnen Moduls multipliziert mit der Anzahl der Module (z. B. 10 Module à 400 Wp = 4 kWp).

  • Bei einer Erweiterung ist ausschließlich die zusätzliche Leistung anzugeben.

  • Bei einer Photovoltaik-Anlage von VERBUND stellen wir Ihnen diese Information zur Verfügung.

Wechselrichternennleistung

Diese Information entnehmen Sie dem Datenblatt des Wechselrichters, das Ihnen von VERBUND zur Verfügung gestellt wird.

Kollektorfläche

  • Diese entspricht den einzelnen Modulflächen, multipliziert mit der Anzahl der Module.

  • VERBUND stellt dir diese Information zur Verfügung

Stromspeicher / Nettokapazität

  • Bei Auswahl eines Stromspeichers ist die Nettokapazität des geplanten Speichers anzugeben. Der Wert ist dem Datenblatt des Speichers zu entnehmen.

  • VERBUND stellt Ihnen diese Information zur Verfügung.

Zeitplan

  • Erfassen Sie den geplanten Umsetzungszeitraum der Anlage.

  • VERBUND stellt Ihnen diese Information zur Verfügung.

Kostenplan

  • VERBUND stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

  • Erfassen Sie die geplanten Projektkosten getrennt für die Photovoltaikanlage und einen etwaigen Stromspeicher.

  • Geben Sie an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Dokumente hochladen

Zur Bestätigung Ihrer Angaben sind die folgenden projektspezifischen Dokumente hochzuladen:

  • Dokument des Netzbetreibers mit Einspeisezählpunkt: Dieses Dokument muss den Namen des Zählpunkteigentümers, den Anlagenstandort sowie den Einspeisezählpunkt (33 Stellen, beginnend mit AT00) enthalten.

  • Anzeigen und Genehmigungen: Falls für Ihr Projekt Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie diese bitte hoch. Alle notwendigen Genehmigungen und Anzeigen müssen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

  • Technische Projektbeschreibung: In der technischen Projektbeschreibung werden die Eckdaten des Projektes zusammengefasst. Eine Vorlage zur technischen Projektbeschreibung finden Sie auf der Website.

Einreichung

  • Mit einem Klick auf den Button „Zur Einreichung“ können Sie Ihr Projekt einreichen. Es werden Ihnen alle zu Ihrem Projekt passenden aktuellen und zukünftigen Förderprogramme angezeigt.

  • Im letzten Schritt werden alle Anlagendaten noch einmal zusammengefasst dargestellt. Nach Bestätigung der erforderlichen Zustimmungserklärungen können Sie Ihr Projekt fertig einreichen.

  • Sie erhalten eine Bestätigung der Einreichung per E-Mail.

  • Wurde für Ihren Zählpunkt ein Ticket gezogen, erkennen Sie das passende Förderprogramm an einem entsprechenden Symbol.

eag-ticketausgabe

Ticketziehung

Zugang zur Ticketziehungsplattform

  • Besuchen Sie am ersten Tag des Fördercalls ab 17:00 Uhr die Website

  • Klicken Sie auf „Start“, um mit der Ticketziehung zu beginnen.

Einspeisezählpunkt

  • Geben Sie den Einspeisezählpunkt Ihrer geplanten Anlage ein. Diese 33-stellige Nummer erhalten Sie auf Ihrem individuellen Begleitblatt von VERBUND für den EAG-Einreich-Termin.

  • Wichtig: Ein Bezugszählpunkt kann hier nicht verwendet werden.

E-Mail-Adresse

  • Verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse. An diese Adresse wird die Bestätigungsmail zu Ihrem Ticket gesendet.

Ticket ziehen

  • Mit einem Klick auf „Ticket ziehen“ schließen Sie die Ticketziehung ab.

Antragstellung

Einreichung Ihres Projekts

  • Am darauffolgenden Tag können Sie Ihr Projekt im EAG-Portal einreichen.

  • Ihr Projekt wird bei der Antragseinreichung anhand des Zählpunktes automatisch mit Ihrem Ticket verknüpft.

Ein karierter Zettel mit Informationen und Kästchen die abgehakt werden. Man sieht eine Hand mit einem Kugelschreiber in der Hand, die ein Häkchen bei einem Kästchen macht.

Wichtige Tipps zum EAG-Investitionszuschuss

  • Die Reihung beim Fördercall erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt. Das bedeutet: Wer früher ein Ticket zieht, erhöht die Chance auf eine Förderung (first come, first serve). Wir empfehlen deshalb, das Ticket nach Möglichkeit unmittelbar nach Freischaltung der Eingabemaske zu ziehen. Der genaue Zeitpunkt wird auf der EAG-Website kommuniziert.

  • Bitte lösen Sie nur ein einziges Ticket. Das System erkennt weitere Versuche und lässt nur das zuletzt gelöste Ticket gelten. Alle vorherigen Tickets werden ungültig, und Ihr Antrag rückt in der Reihung nach hinten.

  • Bitte verwechseln Sie den OeMAG EAG-Investitionszuschuss nicht mit dem OeMAG-Marktpreis bzw. der Überschusseinspeisevergütung. Die Anmeldung zum Marktpreis wird von VERBUND für Sie durchgeführt.

So geht es nach der Antragstellung weiter

Prüfung Ihres Antrags

Nach Einreichung prüft das Fördermanagement Ihre Unterlagen. Aufgrund des hohen Andrangs und der strengen Förderbedingungen kann dieser Prozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie jederzeit nach dem Login im EAG-Portal online einsehen.

Vertragserstellung

Wird Ihr Antrag erfolgreich genehmigt, erhalten Sie einen Vertrag, den Sie online herunterladen können. Mit diesem Vertrag wird eine 12-monatige Inbetriebnahmefrist festgelegt, innerhalb derer die Anlage und gegebenenfalls der zugehörige Speicher fertiggestellt und in Betrieb genommen werden müssen. Alle Details dazu finden Sie nach dem Login online bei Ihrem Förderantrag im Portal.

Endabrechnung und Auszahlung

Spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist müssen Sie die Endabrechnung einreichen. Reichen Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen über die Onlineplattform ein. Nach positiver Prüfung wird der EAG-Investitionszuschuss auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung ausgezahlt.

Folgende Dokumente sind für die Endabrechnung erforderlich:

  • Rechnungen und Zahlungsbelege (Bargeldzahlungen sind ausgeschlossen)

  • Nachweis der Inbetriebnahme

  • Prüfbericht eines autorisierten Handwerkers

  • Nachweis über die Anbindung an das öffentliche Netz

  • Fotos der Anlage (Gesamtansicht) sowie Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen sowie der Voraussetzungen bei Agri-Photovoltaikanlagen

Sollten Probleme auftreten, insbesondere bei der Ticketziehung, empfehlen wir die FAQ der EAG-Abwicklungsstelle zur Fördereinreichung.

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