Auf einem Tisch liegen Dokumente, ein Taschenrechner und ein Laptop. Zwei Personen lehnen darüber, eine hält ein Blatt Papier

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Photovoltaik Förderung 2026 in Österreich

Photovoltaik Förderung in Österreich - kurz erklärt:

 

·         Bund (EAG Förderung): Einmaliger Investitionszuschuss für PV-Anlagen und (unter Bedingungen) Batteriespeicher.

·         Fördersätze 2026: PV bis 150 €/kWp, Speicher bis 150 €/kWh (Details unten).

·         Fördercalls: Antragstellung nur in definierten Zeitfenstern; Budgets können ausgeschöpft sein.

·         Landesförderung: Je Bundesland unterschiedlich (Pauschale, Wohnbauförderung, Sanierungsprogramme oder derzeit keine Förderung).

·         Gemeinde: Manche Gemeinden zahlen zusätzliche Fixzuschüsse oder Speicherboni.

·         Kombinierbarkeit: Teilweise möglich – je nach Richtlinie (immer im Einzelfall prüfen).

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EAG Förderung 2026: Bundesweiter Investitionszuschuss für Photovoltaik & Speicher

Die EAG Förderung ist 2026 die wichtigste Förderung Photovoltaik auf Bundesebene. Sie unterstützt private Haushalte mit einem einmaligen Zuschuss für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen - und zusätzlich für Batteriespeicher, wenn diese im Rahmen des Programms förderfähig sind. Entscheidend sind Anlagengröße (kWp), Förderkategorie und die Antragstellung innerhalb eines Fördercalls.

Kategorie

PV-Anlagengröße

Fördersatz PV

Kategorie A

bis 10 kWp

150 €/kWp

Kategorie B

>10 bis 20 kWp

140 €/kWp

Kategorie C

>20 bis 100 kWp

max. 130 €/kWp

Kategorie D

>100 bis 1.000 kWp

max. 120 €/kWp

Kategorie Stromspeicher

(zusätzlich, wenn förderfähig)

150 €/kWh

Hinweis: Die tatsächliche Auszahlung hängt von den förderfähigen Kosten, Richtlinien und der Förderzusage ab. Maximalgrenzen/Überförderung beachten.

Fördercalls 2026: Wann kann ich die EAG Förderung beantragen?

Im Jahr 2026 finden drei Fördercalls für die Kategorien A, B, C und D zu folgenden Terminen statt:

·         Fördercall 1: 23.04.2026 bis 11.05.2026

·         Fördercall 2: 16.06.2026 bis 30.06.2026

·         Fördercall 3: 08.10.2026 bis 22.10.2026

Zur Checkliste: so bereiten Sie sich auf den Call vor

Details zur EAG Förderung

Mann steht am Dach und montiert eine PV-Anlage.

Photovoltaik Förderung nach Bundesland: Landesförderungen 2026 (Privathaushalte)

Neben der Bundesförderung gibt es in Österreich je Bundesland eigene Förderlogiken. Manche Länder fördern PV direkt, andere über Wohnbauförderung/Sanierung oder fokussieren auf Speicher-Nachrüstung. Die Programme unterscheiden sich in Höhe, Bedingungen, Fristen und Kombinierbarkeit.

Photovoltaik-Förderung nach Bundesland

Bundesland

Status/Typ (Privat)

Kurzinfo

Niederösterreich

Wohnbauförderung/Punktesystem

PV kann im Neubau/Sanierung punkterelevant sein

Oberösterreich

keine klassische PV-Privatförderung

teils unterstützende Maßnahmen (z. B. Dach/Statik)

Burgenland

Speicher-Nachrüstung

Förderung für nachträglich errichtete Speicher (unter Bedingungen)

Wien

aktuell keine laufende Privatförderung

Updates 2026 abwarten

Salzburg

Programm ausgelaufen (31.12.2025)

derzeit keine Antragstellung möglich

Kärnten

Pauschale

3.000 € (PV ≥ 5 kWp + Speicher ≥ 5 kWh)

Steiermark

über Sanierungsprogramme

PV v. a. im Rahmen „umfassender Sanierung“

Tirol

Wohnbauförderung/Sanierung

Zuschuss bis 50 % oder Annuitätenzuschuss (je Richtlinie)

Vorarlberg

Spezialfälle

z. B. versiegelte Flächen / Bürgerbeteiligung / Energiegemeinschaften

Niederösterreich: Photovoltaik Förderung über Wohnbauförderung (Punktesystem)

In Niederösterreich läuft die PV-Unterstützung für Privathaushalte häufig über die Wohnbauförderung (z. B. Neubau/Eigenheim, teils auch Sanierung). Photovoltaik kann dabei als Maßnahme Zusatzpunkte bringen, abhängig von der Größe der Anlage.

Konkrete Orientierung (Beispiel aus den NÖ-Kriterien):

  • Eigenheim/Reihenhaus: PV ab 2,0 kWp = 10 Punkte, PV ab 4,0 kWp = 15 Punkte (programmabhängig).

  • Geschosswohnbau: Mindestgrößen werden teils pro Wohneinheit definiert (z. B. 0,5 kWp/WE).

Service-Hinweis: Wenn Sie ohnehin bauen oder sanieren, lohnt sich PV besonders, weil Maßnahmen im Paket oft „besser wirken“ als einzeln.

Oberösterreich: Keine klassische PV-Privatförderung, aber Unterstützung für Dachprüfung/-ertüchtigung

Für private Haushalte gibt es in Oberösterreich nicht durchgehend eine klassische „PV €/kWp“-Landesförderung. Ergänzend unterstützt das Land jedoch Dächer-Prüfung & -Ertüchtigung für den PV-Ausbau, z. B. für die statische Berechnung (Tragfähigkeit) und bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Dachtragfähigkeit.

Praxisnutzen: Wenn ein Dach für PV verstärkt werden muss, kann dieser Förderansatz die Einstiegshürde senken - die Bundesförderung (EAG) bleibt davon unberührt.

Burgenland: Förderung für Speichernachrüstung (unter Bedingungen)

Im Burgenland liegt der Schwerpunkt im Privatbereich auf nachträglich errichteten Stromspeichern. Das Land betont dabei: Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen; wenn diese nicht beantragt bzw. nicht verfolgt werden, kann die Landesförderung ausgeschlossen sein.

Konkrete Eckpunkte aus der Richtlinie 2026:

  • Zuschuss: 30% der förderfähigen Kosten

  • Deckel: max. 100 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität

  • Max. anrechenbar: 20 kWh

Wichtig: Wegen der Kombinationslogik (Bund vor Land) ist Burgenland ein Bundesland, wo sich ein kurzer Förder-Check vorab besonders auszahlt.

Wien: Landesförderung ist nicht mit EAG/Klima- und Energiefonds kombinierbar

In Wien gilt grundsätzlich: Antragsteller*innen müssen sich vorab entscheiden, ob sie eine Förderung der Stadt Wien oder eine Bundesförderung nutzen - eine Kombination der Wiener Landesförderung mit EAG-Förderungen oder dem Klima- und Energiefonds ist nicht möglich.

Zudem: Auf der Plattform der Wiener Sonnenstrom-Offensive wird kommuniziert, dass derzeit keine neuen PV-Förderanträge gestellt werden können.

Praxis-Tipp für Wien: Wer schnell umsetzen will, plant meist mit der EAG Förderung; wer auf eine Wiener Neuauflage wartet, sollte Zeitfenster/Budgetupdates im Blick behalten.

Salzburg: PV-/Speicherprogramm des Landes ausgelaufen, Hinweis auf OeMAG/EAG

Die Energieförderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind mit 31.12.2025 ausgelaufen; eine neue Antragstellung ist nicht möglich (eingebrachte Altanträge werden weiter bearbeitet).

Zusätzlich verweist Salzburg im Überblick zur Energieförderung darauf, dass man sich bezüglich Photovoltaik an die OeMAG/EAG-Abwicklungsstelle wenden soll.

Kärnten: Pauschalförderung 2026 (PV + Speicher) + Nachrüstung

Kärnten stellt 2026 auf ein klares Pauschalsystem um: Fördervoraussetzung ist PV + Speicher.

Konkret laut Land Kärnten:

  • Förderfähig nur mehr PV-Anlagen mit Stromspeicher

  • Mindestgrößen: PV ≥ 5 kWp und Speicher ≥ 5 kWh

  • Pauschale: 3.000 € pro Anlage (auch bei größeren Anlagen)

  • Speicher-Nachrüstung: 1.000 € pauschal (bei mind. 5 kWh)

  • Start: erster Call ab 15. April 2026, nur Anlagen, die 2026 errichtet wurden; Antrag ausschließlich online

  • Bonus in der Praxis: Die Anrechnung von Bundesförderungen entfällt laut Land (damit wird Kombinieren einfacher).

Steiermark: Photovoltaik meist im Rahmen der „Umfassenden Sanierung“

In der Steiermark ist PV im Privatbereich häufig nicht als eigene Standard-Pauschale ausgestaltet, sondern wird vor allem im Rahmen von Sanierungs-/Wohnbauprogrammen relevant (z. B. „Umfassende Sanierung“).

Konkrete Programmlogik (Umfassende Sanierung - allgemein):

  • Förderung u. a. als Annuitätenzuschuss (z. B. 45% über 15 Jahre) und/oder Förderungsbeitrag (z. B. 30% über 15 Jahre) - abhängig von Programm/Projekt.

  • In der Praxis ist das Programm besonders für Vorhaben relevant, bei denen nach Sanierungsmaßnahmen mindestens 3 Wohnungen entstehen (typische Programmlogik).

Praxis-Tipp: In der Steiermark lohnt es sich, PV als Teil eines Sanierungspakets (Gebäudehülle/Heizung/PV) zu denken, weil Förderfähigkeit oft über das Gesamtprojekt kommt.

Tirol: Wohnbauförderung (Sanierung): klare Zuschuss-Logik für PV

Tirol unterstützt PV-Anlagen für Privathaushalte im Rahmen der Wohnbauförderung (Sanierung) mit einer gut planbaren Logik:

  • Einmalzuschuss: 50% der förderbaren Kosten, gedeckelt mit max. 125 € / kWp

  • Alternative: Annuitätenzuschuss (z. B. 55% der Anfangsbelastung)

  • Kostenobergrenze: spezifisch 250 € / kWp installiert (für die Förderberechnung relevant)

 Praxis-Tipp: Tirol ist ein Bundesland, in dem „Land + Bund (EAG)“ je nach Richtlinie besonders sinnvoll zusammen gedacht werden kann.

Vorarlberg: Förderung für PV-Überdachungen auf versiegelten Flächen (>20 kWp)

Vorarlberg fördert Photovoltaik im Landesschwerpunkt vor allem bei Überdachungen auf versiegelten Flächen (z. B. Carports/Parkflächen) - mit einer Mindestgröße von >20 kWp. Anlagen auf bestehenden Gebäuden sind dabei nicht förderungsfähig.

 Konkrete Eckpunkte (Transparenzportal):

  • Förderung: 500 € pro kWp Modulleistung

  • Optionaler Zuschlag: 100 € pro kWp bei ökologischen Maßnahmen (Begrünung/Entsiegelung)

  • Deckel: max. 50.000 € je Anlage

Einfamilienhaus mit rotem Satteldach mit Photovoltaik Paneelen am Dach.

Gibt es Gemeindeförderungen für Photovoltaik?

Viele Gemeinden in Österreich bieten zusätzlich zu Bundes- und Landesförderungen eigene Zuschüsse an. Das können sein:

  • Einmalige Fixzuschüsse für PV-Anlagen

  • Speicherbonus oder Zusatzförderung für Energiemanagement

  • Zuschüsse für Energieberatung/Planung

  • Förderungen im Rahmen lokaler Klimaprogramme

 

Tipp: Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde nach aktuellen Programmen und Einreichfristen.

Kombinierbarkeit: Kann ich EAG Förderung + Landesförderung + Gemeinde kombinieren?

 

Grundsätzlich ist eine Kombination teilweise möglich, aber nicht automatisch. Entscheidend sind die jeweiligen Richtlinien:

  • Manche Landesprogramme erlauben eine Kombination mit Bundesmitteln, andere schließen Doppelförderungen aus.

  • In manchen Fällen gilt: zuerst Bundesförderung prüfen, danach Land/Gemeinde.

  • Vermeiden Sie Überförderung: Oft gibt es Obergrenzen (z. B. prozentuale Kostendeckel).

Checkliste: Photovoltaik Förderung richtig beantragen (Privathaushalt)

Hier ist eine praktische Checkliste, die private Haushalte beim Beantragen einer Photovoltaik-Förderung Schritt für Schritt unterstützt.

  • Förderstrategie klären: Bund (EAG) + Land + Gemeinde – Kombinierbarkeit prüfen

  • Fördercall & Zeitfenster prüfen (2026: drei Calls)

  • Projekt vorbereiten: kWp-Größe, Speicheroption, Angebote, technische Eckdaten

  • Antrag rechtzeitig stellen (je Programm vor Bestellung/Montage oder vor Inbetriebnahme)

  • Technische Anforderungen prüfen (Mindestleistung, Komponenten, Speicherregeln)

  • Kosten dokumentieren: Rechnungen, Zahlungsbelege, Nachweise griffbereit halten

  • Zuständige Stelle wählen: Bund/Land/Gemeinde & korrekt einreichen

  • Fristen nach Zusage einhalten: Umsetzung/Endabrechnung nach Vorgaben

Häufige Fragen zur Photovoltaik Förderung (EAG Förderung & PV-Anlage Förderung)

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Schritt für Schritt Anleitung zur EAG Förderung

Ein karierter Zettel mit Informationen und Kästchen die abgehakt werden. Man sieht eine Hand mit einem Kugelschreiber in der Hand, die ein Häkchen bei einem Kästchen macht.

Wichtige Tipps zum EAG-Investitionszuschuss

  • Die Reihung beim Fördercall erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt. Das bedeutet: Wer früher ein Ticket zieht, erhöht die Chance auf eine Förderung (first come, first serve). Wir empfehlen deshalb, das Ticket nach Möglichkeit unmittelbar nach Freischaltung der Eingabemaske zu ziehen. Der genaue Zeitpunkt wird auf der EAG-Website kommuniziert.

  • Bitte lösen Sie nur ein einziges Ticket. Das System erkennt weitere Versuche und lässt nur das zuletzt gelöste Ticket gelten. Alle vorherigen Tickets werden ungültig, und Ihr Antrag rückt in der Reihung nach hinten.

  • Bitte verwechseln Sie den OeMAG EAG-Investitionszuschuss nicht mit dem OeMAG-Marktpreis bzw. der Überschusseinspeisevergütung. Die Anmeldung zum Marktpreis wird von VERBUND für Sie durchgeführt.

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