Die wichtigsten Energiekosten-Unterstützungshilfen auf einen Blick

Die angespannte Situation an den Energiemärkten hat in den vergangenen Monaten zu steigenden Preisen über alle Energieträger hinweg geführt. Für viele Menschen bedeuten die gestiegenen Energiekosten eine ernstzunehmende finanzielle Herausforderung. Um rasch und spürbar zu helfen, wurden zahlreiche finanzielle Unterstützungen ins Leben gerufen. Eine kurze Übersicht der derzeit wichtigsten Fördermaßnahmen finden Sie hier:

Stromkostenbremse Bundesregierung

Stromkostenbremse der Bundesregierung

  • Von wem? Österreichische Bundesregierung
  • Für wen? Privathaushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh. Wird automatisch für den Zeitraum 01.12.2022 bis 30.06.2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt. Es ist keine Antragsstellung erforderlich.
VERBUND-Härtefallfonds Anmeldung

VERBUND-Härtefallfonds

  • Von wem? VERBUND
  • Für wen? VERBUND-Kund:innen, die besonders stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind und zum Beispiel Arbeitslosenbezug oder Mindestpension erhalten. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter dem untenstehenden Link.
  • Wie hoch? Der VERBUND-Härtefallfonds bietet finanzielle Unterstützung durch Verzicht auf bzw. Reduktion der Zahlungsverpflichtung, das heißt der Energierechnung oder Teilzahlungsvorschreibung.
Caritas Verbund

VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas

  • Von wem? Caritas, unterstützt durch VERBUND
  • Für wen? Haushalte österreichweit 
  • Wie hoch? Bei einer der CARITAS-Sozialberatungsstellen wird Ihre persönliche Situation analysiert und die für Sie passende Maßnahme festgelegt. Die mögliche Hilfe reicht von einer gratis Energieberatung über einen kostenlosen Gerätetausch bis zur finanziellen Überbrückungshilfe bei Ihrer Stromrechnung.
  • Frist: Keine. Eine Beantragung ist jederzeit möglich. 
Energiekostenunterstuetzung

Wiener Energieunterstützung Plus

  • Von wem? Land Wien 
  • Für wen? Personen, die in Wien wohnen und zum Beispiel die Mindestsicherung, Wohnbeihilfe oder AIVG-Leistungen beziehen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter dem untenstehenden Link. 
  • Wie hoch? Die maximale Fördersumme von 500 € pro Haushalt wird direkt auf Ihre VERBUND-Rechnung gutgeschrieben bzw. an die Vermieter:innen ausbezahlt.
  • Frist: 30. Juni 2024 
Wohnschirm Unterstützungshilfe

Wohnschirm

  • Von wem? Sozialministerium
  • Für wen? Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Wie hoch? Wird in einem persönlichen Beratungsgespräch individuell bewertet