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Nahaufnahme von Händen die ein Smartphone halten. Daneben ist ein Laptop sowie einige Kuverts.
PrivatServicesRechnung

Die VERBUND-Rechnung

Sie haben Fragen zu Ihrer Energierechnung, möchten die Ursache für eine Nachzahlung finden, sich ein Guthaben überweisen lassen oder auf Online-Rechnung umstellen?

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um Ihre VERBUND-Rechnung für Sie zusammengestellt.

Inhalte:

  1. Was steht auf der Stromrechnung

  2. Nachzahlung und Guthaben

  3. Senkung der Stromrechnung

  4. Wichtigste Fragen und Antworten

1. Was steht auf der Stromrechnung?

Ob Netzgebühren, Energiekosten, Boni oder Teilzahlungsbetrag - erfahren Sie, was die einzelnen Positionen unserer übersichtlichen Gesamtrechnung bedeuten.

Aufbau der Rechnung:

Die erste Seite Ihrer VERBUND-Rechnung gibt Ihnen einen Überblick über alle Kosten.

Energiekosten, Netzgebühren, Steuern und Abgaben werden mit dem geleisteten Teilzahlungsbetrag gegengerechnet.

Daraus ergibt sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

Die wichtigsten Begriffe auf der Rechnung

Energieabgabe, Zählpunkt, Netzgebühren, Grundpreis und noch mehr - bei so vielen unterschiedlichen Bezeichnungen kann man schnell einmal den Überblick verlieren. Mit diesen Tipps und Begriffserklärungen von VERBUND haben Sie Ihre Energierechnung im Griff.

Begriffserklärungen Strom

PDF / 306.3 kB

24.10.2024

PDF downloaden
Begriffserklärungen Gas

PDF / 217.3 kB

24.10.2024

PDF downloaden

Wichtiger Hinweis

Staatliche Unterstützungen wie die Stromkostenbremse, die zur Abfederung höherer Energiekosten während der Energiekrise eingeführt wurden, gibt es seit Anfang 2025 nicht mehr. Die Anpassungen gelten unabhängig davon, bei welchem Energieanbieter Sie Ihren Strom beziehen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Stromkosten transparent im Blick zu behalten und bieten Unterstützung.

Diese Faktoren führen, trotzt gleichbleibenden Stromverbrauchs, zu einer Erhöhung Ihrer zukünftigen Stromrechnung. VERBUND berücksichtigt das bei der Berechnung Ihrer neuen Teilzahlungsbeträge, um Mehrkosten gleichmäßig zu verteilen. Sie können Ihren Teilzahlungsbetrag aber auch selbst in den Online-Services anpassen und auf Online-Rechnung umstellen.

Ihre Stromrechnung einfach in einem Video erklärt.

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2. Nachzahlung und Guthaben

Zu einer Forderung kommt es, wenn Ihr tatsächlicher Energieverbrauch für den Abrechnungszeitraum höher ist, als zu Beginn der Rechnungsperiode erwartet. Daher wurden Ihre Teilzahlungsbeträge für einen geringeren Energiebedarf berechnet. Die Differenz zwischen den bereits bezahlten Teilzahlungsbeträgen und den tatsächlichen Energiekosten scheint als Forderung auf Ihrer Rechnung auf.

Beim Festlegen der Teilzahlungsbeträge für die neue Abrechnungsperiode wird der Energieverbrauch der vergangenen Abrechnungsperiode herangezogen. Es gibt aber eine Reihe von Gründen, warum der Energieverbrauch in der neuen Abrechnungsperiode höher sein kann. Wir haben die häufigsten Ursachen für Sie zusammengefasst.

Icon Darstellung eines Stromzählers.Icon Darstellung eines Stromzählers.

Fehler bei der Ablesung

Liegt es eventuell an einem simplen Mess- oder Schreibfehler bei der Jahresablesung? Bitte prüfen Sie auf Ihrer Jahresabrechnung, ob Ihr Zählerstand korrekt erfasst wurde.

Icon Darstellung einer Waschmaschine.Icon Darstellung einer Waschmaschine.

Neue Elektrogeräte

Wurden kürzlich neue Elektrogeräte (z.B. Klimageräte, Ventilatoren, Heizstrahler, Aquarium, Geräte zur Trockenlegung nach Wasserschäden) gekauft oder verwendet, die einen zusätzlichen Verbrauch verursacht haben könnten? Handelt es sich dabei vielleicht um neue Geräte, deren Verbrauch Sie nicht kennen?

Icon Darstellung einer Person. Das Icon stellt den Begriff Kundin dar.Icon Darstellung einer Person. Das Icon stellt den Begriff Kundin dar.

Zusätzliche Bewohner:innen

Ist jemand bei Ihnen eingezogen? Zusätzliche Personen im Haushalt können den Energieverbrauch beeinflussen.

Icon Darstellung eines Schraubenschlüssels in einem Kreis. Das Icon stellt den Begriff Installationspaket dar.

Veraltete oder defekte Elektrogeräte

Gibt es veraltete oder womöglich defekte Geräte, gibt es eine alte oder schlecht gewartete Therme?

Die häufigsten Ursachen:

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Frau sitzt vor einem Laptop und hat am Tisch auch Dokumente und Taschenrechner liegen. Sie tippt etwas in den Taschenrechner ein.

Guthabenüberweisung beantragen

Sie haben ein Guthaben auf Ihrer Jahresabrechnung und möchten sich dieses auszahlen lassen? Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus und geben Sie uns Ihre Bankdaten bekannt.

Image

Änderung des Teilzahlungsbetrages

Ist Ihr Teilzahlungsbetrag (TZB) zu gering bemessen für Ihren Energieverbrauch, entsteht eine Differenz zum tatsächlichen Rechnungsbetrag. Diesen finden Sie als Forderung auf Ihrer Jahresabrechnung. 

Passen Sie ganz einfach in den Online Services Ihren Teilzahlungsbetrag an den geänderten Verbrauch an.

Haben Sie noch keinen Online-Services Account? Dann registrieren Sie sich und genießen alle Vorteile der Plattform.

3. Senkung der Stromrechnung

Mit unserer Checkliste beugen Sie einer Forderung vor.

Checkliste

PDF / 101.9 kB

24.10.2024

Checkliste downloaden
Zwei Kinder sind in einem Büro und haben je eine Tastatur in der Hand. Sie stehen in Mitten von Netzverteilern und Kabeln. Die Kinder sind gut gelaunt.

Tarifoptimierung und Tarifvergleich

Werden Sie gerade von einem anderen Energielieferanten mit Strom oder Gas versorgt und sind unzufrieden? Schauen Sie sich unsere Angebote in unserer Tarifübersicht an.

Errechnen Sie Ihre voraussichtlichen Energiekosten mit unserem Strompreisrechner.

Sie ziehen in eine neue Wohnung, möchten Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln oder den bestehenden Stromvertrag auf eine andere Person übertragen?

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Möchten Sie Ihre Energiefresser gegen neue, energieeffiziente Geräte tauschen? Im VERBUND-EcoClub finden Sie laufend attraktive Angebote.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Jahresabrechnung

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schauen Sie auf unserer FAQ-Seite.

Unter Services - Häufige Fragen finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Strom und Rechnung und schlüsseln die Jahresabrechnung im Detail auf.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihre Zählerdaten an VERBUND zu übermitteln. Wir erstellen Ihnen dann auf Basis der erfassten Verbrauchsdaten die gesamte, transparent aufgeschlüsselte Strom- und/oder Gasrechnung.

Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten, bleibt unverändert. In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber die Ableseintervalle ändert. Nach Ablesung dauert es etwa 1-2 Monate bis Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten.

Sie bekommen je nach Kontaktart Ihre Rechnung postalisch oder per E-Mail zugesandt. Als Online-Kunde finden Sie eine Kopie Ihrer Jahresabrechnung außerdem in Ihrem Online-Services Bereich, wo sie zum Ausdruck verfügbar sind.

Es kann vorkommen, dass wir Ihnen eine Jahresabrechnung erstellen, die kein ganzes Jahr umfasst. Der Grund dafür ist meist, dass die übliche Zählerablesung beim Wechsel zu VERBUND weniger als 12 Monate zurückliegt. Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber somit eine Netzrechnung von weniger als zwölf Monaten und erstellen Ihnen anhand dieser Netzrechnung eine Jahresabrechnung. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein ganzes Jahr.

Für Strom: Die Basis für den monatlichen Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Teilzahlungsbetrag umgerechnet.

Für Gas: Die Basis für den monatlichen Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch sowie der durchschnittliche saisonale Erdgasverbrauch Österreichs.

Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie diesen direkt online in Ihrem VERBUND Online-Services Bereich ändern. Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

In den VERBUND-Online-Services können Sie rasch Ihre Daten ändern: Einfach einloggen und Ihre neuen Bankdaten ändern.

Ihr Netzbetreiber ermittelt den Zählerstand. Er kann Ihnen eine detaillierte Erklärung geben. Falls Sie den Wunsch zur Selbstablesung haben, müssen Sie ihm das nur bekanntgeben.

Für eine Zwischenabrechnung müssen Sie nur Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekanntgeben. In den meisten Fällen ist so eine Abrechnung aber mit Kosten verbunden. Ihr Netzbetreiber kann Ihnen dazu weitere Informationen geben.

Unsere Service-Mitarbeiter:innen sind für Sie da

Sie haben die Ursache für die Forderung nicht gefunden oder haben noch Fragen? Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir gemeinsam die optimale Lösung für Sie finden.

0800 210 210

Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr

kostenlos aus ganz Österreich

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