Strom ummelden in Österreich

Sie ziehen in eine neue Wohnung, möchten Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln oder den bestehenden Stromvertrag aufgrund eines Todesfalls auf eine andere Person übertragen? Egal aus welchem Grund Sie Ihren Strom ummelden wollen – wir möchten diesen Prozess einfach und angenehm für Sie gestalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt dabei vorgehen.

✓ Persönliche Beratung.

✓ Langjährige Erfahrung.

✓ Einfache Ummeldung. 

Wie Sie Ihren Strom ummelden

Zwei Männer sitzen neben Umzugskartons und schauen sich dabei lachend an.

Strom ummelden beim Umzug

Sie stehen kurz vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Als Energieversorger möchten wir Ihnen den Wechsel so unkompliziert wie möglich machen. Füllen Sie einfach unser Online-Umzugsformular aus und wir kümmern uns um alles Weitere.
Holzbrücke in einem Waldstück

Strom ummelden bei einem Todesfall

Die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten nach einem Todesfall stellt oftmals eine zusätzliche Belastung dar. Daher unterstützen wir Sie in diesem Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So wickeln Sie alle erforderlichen Schritte schnell und reibungslos ab.
Ein Pärchen sitz am Sofa und schaut lachend in ein Smartphone.

Anbieterwechsel

Wenn Sie bereits seit einiger Zeit darüber nachdenken, Ihren Stromanbieter zu ändern und Ihr aktueller Vertrag keine Bindung beinhaltet, dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für einen Wechsel zu VERBUND. In wenigen einfachen Schritten wechseln Sie zu einem neuen, zuverlässigen Partner.

Alle Vorteile auf einen Blick:

Wasserkraft

Strom aus 100 % Wasserkraft

Sie beziehen Strom aus 100 % Wasserkraft aus TÜV-SÜD-zertifizierten Kraftwerken in Österreich.

Icon für Bonus

Neukund:innen-Bonus

Wechseln Sie jetzt zum VERBUND und sichern sich unseren Neukund:innen-Bonus - fünf Monate Gratis-Strom1.


""

Energiepreisgarantie

Wir bieten Ihnen mit unserem aktuellen Stromtarif eine Preisgarantie bis 30.06.20252.

Gesamtrechnung

Übersichtliche Gesamtrechnung

Sie erhalten eine übersichtliche Gesamtrechnung für Strom, Netz, Steuern und Abgaben via E-Mail. So sehen Sie alle Kosten auf einen Blick.


""

VERBUND-Online-Services

Mit unserem kostenlosen Online-Account erledigen Sie alle Ihre Angelegenheiten rund um Ihre Energieversorgung schnell und einfach online.

""

VERBUND-EcoClub

In unserem Kund:innen-Club, dem EcoClub, profitieren Sie von zahlreichen, exklusiven Vorteilen.

Strom Ummeldung Schritt-für-Schritt

Schritt 1

Stromtarif auswählen

Zunächst suchen Sie Ihren Stromtarif aus und legen ihn in den Warenkorb.
Schritt 2

Formular ausfüllen

Geben Sie im Online-Formular bitte Ihre persönlichen Daten sowie Zählernummer, Lieferadresse und das Wunschdatum für den Beginn der Stromlieferung an.
Schritt 3

Geschafft!

Klicken Sie auf „Zahlungspflichtig bestellen“ und Sie werden ab Ihrem Wunschdatum mit VERBUND-Strom beliefert. Der Wechsel zu einem günstigen Stromtarif war noch nie so leicht.

Vorbereitung: Was muss ich beim Strom ummelden beachten?

Erforderliche Unterlagen bei Anbieterwechsel: letzte Jahresabrechnung

 Erforderliche Unterlagen bei Todesfall: Sterbeurkunde, ausgefüllter Stromliefervertrag und Kontaktdaten des:der zuständigen Notar:in

Kündigungsfristen einhalten

Zählernummer: diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler

Zählpunktbezeichnung: diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung

Kund:innen-Nummer (falls vorhanden)

"""

Wie kann ich den Strompreis berechnen?

Nutzen Sie unseren praktischen Tarifrechner, um Ihre voraussichtlichen Stromkosten zu ermitteln. Geben Sie einfach die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihren geschätzten Jahresverbrauch in Kilowattstunden ein. Der Tarifrechner ermittelt dann in Sekundenschnelle den passenden VERBUND-Tarif für Sie.
VERBUND Zähler Icon

Stromzähler richtig ablesen

Sollten Sie bereits einen intelligenten Stromzähler nutzen, ist das Ablesen Ihres Stromzählers sowie die Übermittlung des Verbrauchs an Ihren Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Bei einem alten Stromzähler (Ferraris), zeigt die Anzeige auf dem Stromzähler (welche meist in weißer Schrift auf einem schwarzen Zählwerk erscheint) Ihren Verbrauch in Kilowattstunden an.
""

Wann soll ich Strom kündigen?

Sie möchten Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln und zu VERBUND gehen? Das können Sie jederzeit tun. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Sobald Ihr aktueller Vertrag ausläuft, kümmern wir uns um den reibungslosen Übergang zu VERBUND. Sie müssen sich um nichts weiter sorgen. In der Regel dauert der Anbieterwechsel etwa drei Wochen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrem Stromanbieterwechsel für Sie zusammengefasst.

Schon gewusst? Antworten auf typische Probleme

  • Ich habe geheiratet und mein Name hat sich geändert. Muss ich einen neuen Stromvertrag abschließen?

Bei einer Namensänderung bei Heirat oder Scheidung, übermitteln Sie uns bitte die jeweilige Urkunde an service@verbund.at. Wir werden Ihre Namensänderung auch bei Ihrem Netzbetreiber bekannt geben. 
  • Ich bin umgezogen. Muss ich den Stromvertrag meines Vormieters übernehmen?

Bei einem Umzug müssen Sie nicht zwingend den Stromliefervertrag von Ihrem:Ihrer Vormieter:in übernehmen. Suchen Sie sich selbst aus, wer Ihr Stromlieferant an der neuen Adresse sein soll. Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Produkte.

  • Ich kann meine Zählernummer nicht finden. Was soll ich machen?

Bei einem Umzug oder einer Stromeinschaltung sind die Zählpunktbezeichnung und die Zählernummer nicht verpflichtend in dem Vertrag anzuführen. Damit wir Ihren Vertrag jedoch so rasch wie möglich bearbeiten können, füllen Sie bitte auch die Zählpunktbezeichnung auf dem Vertragsformular aus, sofern Ihnen diese bekannt ist. Zu finden ist sie im Netznutzungsvertrag.

  • Ich bin mit jemandem zusammengezogen. Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf eine andere Person ummelden?

Um den Vertrag auf eine:n andere:n Vertragspartner:in ummelden zu können, benötigen wir die Abmeldung des:der alten Vertragspartners:Vertragspartnerin sowie die Anmeldung des:der neuen Vertragspartners:Vertragspartnerin. Führen Sie die Abmeldung schnell und einfach gleich durch.

Wir bitten den:die neue:n Vertragspartner:in einen Energieliefervertrag abzuschließen und den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass bereits ein Energieliefervertrag mit VERBUND abgeschlossen wurde. Zudem ist es notwendig den Zählerstand an den Netzbetreiber zu übermitteln.

  • Ich möchte Stromanbieter wechseln. Muss ich Vermieter:in, Hauseigentümer:in oder Hausverwaltung darüber informieren?

Nein. Unabhängig davon, ob es sich um eine Genossenschafts-, Gemeinde- oder private Wohnung handelt, müssen Sie Ihre:n Vermieter:in etc. nicht über einen Energieanbieterwechsel informieren.

  • In meiner Anlage fließt kein Strom. Was kann ich tun?

Sollte in Ihrer Anlage kein Strom fließen, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber einen Termin. Dieser ist für die Stromeinschaltung verantwortlich, auch wenn VERBUND Ihr neuer Energieanbieter ist. Geben Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt und teilen Sie ihm mit, dass Sie Strom von VERBUND beziehen möchten. Um alles Weitere kümmert sich in der Regel Ihr Netzbetreiber.

Das könnte Sie auch interessieren

Energie sparen im Haushalt

Sie möchten Ihre Stromrechnung senken und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun? Hier sind 10 Tipps, wie Sie in Ihrem Haushalt Energie sparen können.
Jetzt lesen

Praktische Tipps für den Umzug

Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Umzug reibungslos und stressfrei gelingt. Sie finden hier eine Umzugs-Checkliste, viele hilfreiche Tipps und einen perfekten Zeitplan für Ihren Umzug. 
Jetzt lesen

Netzbetreiber vs. Stromanbieter - Wer macht was?

Sie fragen sich welche Zuständigkeiten beim Netzbetreiber liegen und worin der Unterschied zum Energieanbieter besteht? Wir erläutern beide Begriffe und räumen mit Unklarheiten auf.
Jetzt lesen

1 Neukund:innen-Bonus auf VERBUND-Strom im 1. Vertragsjahr. Der Bonus entspricht 41,67 % Rabatt auf den Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) für den Verbrauch der ersten 12 Liefermonate (exkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben). Der Rabatt wird bei der jeweiligen Abrechnung als Gutschrift berücksichtigt. Gültig bis auf Widerruf. Anteilige Verrechnung bei vorzeitigem Vertragsende oder vorzeitigem Produktwechsel.

2 Der gesamte Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) gilt bis 30.6.2025 als fest vereinbart.