Anlagensicherheit und Hochwasser
Unser Aufgabe ist es, die Sicherheit der Staumauern und den korrekten Betrieb der Kraftwerke bei Hochwasser zu gewährleisten.
Hochwässer sind Naturereignisse, auf die die Kraftwerke entlang von Flüssen kaum Einfluss haben. Während Speicherkraftwerke in begrenztem Rahmen Wasser aufnehmen können, steht Laufkraftwerken an den Flüssen diese Option nicht offen.
Laufkraftwerke bei Hochwasser
Bei der Genehmigung von Flusskraftwerken wird darauf geachtet, dass sich im Vergleich zum Naturzustand, also dem vor Kraftwerkserrichtung, möglichst wenig verändert. Laufkraftwerke sind somit keine Hochwasserschutzbauten.
Steigt aufgrund der großen Wassermenge der Spiegel unterhalb einer Staumauer an, stellt das Kraftwerk die Stromerzeugung ein: das Gefälle reicht nicht mehr aus, um die Turbinen anzutreiben.
Die Kraftwerks-Warten ansonsten ferngesteuerter Kraftwerke werden im Hochwasserfall rund um die Uhr mit Personal besetzt, um rasch auf mögliche Störungen reagieren zu können. Für jedes Kraftwerk gibt es eine behördlich genehmigte Betriebsvorschrift. Darin ist klar geregelt, welche Pegelstände in den Stauräumen einzuhalten sind. Zuständig dafür ist die Oberste Wasserrechtsbehörde beim Lebensministerium.
Jedes Kraftwerk hat eine „Ausbauwassermenge“- bis zu dieser Menge nehmen die Turbinen das Wasser auf und erzeugen Strom. Wird die Wassermenge überschritten, müssen Wehrfelder geöffnet werden, um das überschüssige Wasser aus den Stauräumen abzugeben. Dabei senkt sich der Wasserspiegel in der Nähe der Staumauer. Je weiter die Wehrfelder geöffnet werden, desto tiefer sinkt der Wasserspiegel im Nahbereich der Kraftwerke. Bei großen Hochwässern fließt der Fluss ungebremst weiter, da die Laufkraftwerke keine Speicherseen haben, die das Wasser zurückhalten könnten. So kommt es zu dem Phänomen, dass trotz Hochwassers der Wasserspiegel im Nahbereich der Kraftwerke sinkt und Boote auf dem Trockenen liegen.
Hydrographische Dienste:
Im Hochwasserfall greift das behördliche Krisenmanagement: Zuständig für Warnungen sind die hydrographischen Dienste der Landesregierungen, die automatischen Zugriff auf die Pegelstände aller Kraftwerke haben.