Fördermöglichkeiten für Ihre Wallbox und Installation

Wer sich in Österreich eine Wallbox zum Laden des E-Autos anschafft, kann für die Kosten dieser sogenannten Ladeinfrastruktur eine Förderung beantragen. Die maximale Förderung für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt derzeit € 6001

Das ist zu tun:

Die Förderung umfasst dabei die Wallbox selbst, sowie ggfs. die Installation dieser Wallbox – egal ob Sie ein Installationspaket von VERBUND wählen oder sich selbst um die Installation kümmern. 

Die Förderung für Ladeinfrastruktur umfasst bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Förderhöhe mit € 6001 begrenzt, bei Wallboxen als Einzelanlage in Mehrparteienhäusern mit € 9001.

Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass die Wallbox kommunikationsfähig ist. Andererseits, dass Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Beides ist bei VERBUND-eCharging erfüllt: Sie erhalten eine kommunikationsfähige Wallbox laut Liste der Förderstelle und der im Produkt enthaltene VERBUND-Strom dient als Nachweis für den Bezug von erneuerbarer Energie.

Die Fördereinreichung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren:

Schritt 1 ist die Online-Registrierung für die Ladeinfrastruktur.

Danach kann im Schritt 2 innerhalb von 36 Wochen nach Online-Registrierung der Antrag für die Förderung über die Online-Plattform gestellt werden. Dieser Antrag kann gestellt werden sobald die Ladeinfrastruktur (Wallbox / Installation) geliefert, installiert und bezahlt ist.

Bitte beachten Sie, dass dieser Absatz und die darin enthaltenen Links ausschließlich der Information dienen und die angeführten und beschriebenen Fördermöglichkeiten keinen persönlichen Anspruch begründen. VERBUND hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Qualität und Inhalt der extern verlinkten Webseiten. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird weder ausdrücklich noch konkludent übernommen. VERBUND übernimmt für Förderzusagen keine Gewähr oder Garantie und für Förderabsagen keine Haftung.
 

Die Förderung umfasst dabei die Wallbox selbst, sowie auch die Installation dieser Wallbox – egal ob Sie ein Installationspaket von VERBUND wählen oder sich selbst um die Installation kümmern. 

Die Förderung für Ladeinfrastruktur umfasst bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Förderhöhe mit € 6001 begrenzt, bei Wallboxen als Einzelanlage in Mehrparteienhäusern mit € 9001.

Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass die Wallbox kommunikationsfähig ist. Andererseits, dass Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Beides ist bei VERBUND-eCharging erfüllt: Sowohl bei Easy als auch bei Pro handelt es sich um kommunikationsfähige Wallboxen laut Liste der Förderstelle und der im Produkt enthaltene Stromliefervertrag garantiert Strom aus 100 % österreichischer Wasserkraft.

Die Fördereinreichung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren:

Schritt 1 ist die Online-Registrierung für die Ladeinfrastruktur.

Danach kann im Schritt 2 innerhalb von 24 Wochen nach Online-Registrierung der Antrag für die Förderung über die Online-Plattform gestellt werden. Dieser Antrag kann gestellt werden sobald die Ladeinfrastruktur (Wallbox / Installation) geliefert, installiert und bezahlt ist.

Bitte beachten Sie, dass dieser Absatz und die darin enthaltenen Links ausschließlich der Information dienen und die angeführten und beschriebenen Fördermöglichkeiten keinen persönlichen Anspruch begründen. VERBUND hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Qualität und Inhalt der extern verlinkten Webseiten. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird weder ausdrücklich noch konkludent übernommen. VERBUND übernimmt für Förderzusagen keine Gewähr oder Garantie und für Förderabsagen keine Haftung.
 

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1 Die angeführte Fördermöglichkeit dient nur der Information und begründet keinen persönlichen Anspruch. VERBUND übernimmt für Förderzusagen keine Gewähr oder Garantie und für Förderabsagen keine Haftung.